Marc Zuckerbergs Meta-Konzern hatte die Facebook-Seite des gemeinnützigen Düsseldorfer Vereins im Dezember 2021 ohne Angabe von Gründen für eineinhalb Jahre gesperrt. Die Filmwerkstatt wollte das nicht hinnehmen, beschwerte sich gegen die Sperre und zog erfolgreich vor Gericht. Meta habe in dem Fall seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt.
Dass die Facebook-Seite der Düsseldorfer Filmwerkstatt zu Unrecht gesperrt wurde, hatte 2024 schon das Landgericht geurteilt. Das OLG hat dieses Urteil jetzt bestätigt. Meta hatte vergeblich die Zuständigkeit der Düsseldorfer Gerichte bestritten.
Möglicher Grund für die Sperre: Foto indigener Menschen
Der Social-Media-Dienst störte sich mutmaßlich an der Nacktheit einer Gruppe indigener Menschen, die in Form eines Fotos auf der Facebook-Seite hochgeladen wurde. Mit dem Bild wurde der mit eibnem Oscar nominierte Film "Der Schamane und die Schlange" beworben. Die Menschen waren darauf nur im Lendenschurz abgebildet.
Die Algorithmen hätten das möglicherweise als unzulässige Nacktheit erkannt, heißt es von Klägerseite. Die Sperre sei "eine fatale Einschränkung der Kunst-, Wissenschafts- und Meinungsfreiheit". Eine Revision gegen das Urteil ließ das OLG nicht zu.
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- dpa