Das Land NRW muss einer Familie kein Schmerzensgeld in Höhe von 19.000 Euro zahlen, weil sich eines der Kinder in der Schule bei einer Mitschülerin mit Covid angesteckt und dann die ganze Familie infiziert hat. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden und eine entsprechende Zivilklage gegen das Land NRW als unbegründet abgewiesen.
Vorwurf der Eltern: Amtspflichtverletzung
Geklagt hatten die Eltern eines Mädchens aus Willich. Sie hatten der Schule schwere Versäumnisse und damit eine Amtspflichtverletzung vorgeworfen.
Die Eltern meinen, dass sich ihre damals elfjährige Tochter im April 2021 in der Schule nur mit dem Corona-Virus infizieren konnte, weil eine offenbar erkrankte Klassenkameradin – trotz angeblich sichtbarer Symptome - von der Schulleitung nicht rechtzeitig nach Hause geschickt worden war.
Keine Verletzung der Aufsichtspflicht
Das könne kaum als Verletzung der Amtspflicht gewertet werden, meinte das Gericht. In Folge der Ansteckung waren nicht nur die elfjährige Tochter, sondern auch der ältere Bruder und die Eltern mit dem Covid-19-Virus infiziert worden. Fast vier Wochen habe die Familie nach eigener Schilderung deshalb zwischen April und Mai 2021 in Quarantäne verbringen müssen.
Verantwortlich dafür ist nach Auffassung der klagenden Eltern allein die Nachlässigkeit der Schule. Sie hatten für die beiden Kinder jeweils 3.000 Euro Schmerzensgeld und 7.000 Euro für die Mutter und 6.000 Euro für den Vater gefordert.
Land NRW bestreitet Versäumnisse
Das Land NRW hatte Versäumnisse der Schule oder Fehler der Lehrer bestritten. Zum einen sei damals die Klassenkameradin nach einem positiven Covid-19-Test sofort nach Hause geschickt worden. Außerdem sei völlig unklar, ob diese Schülerin damals die Tochter der klagenden Eltern infiziert habe.
Und zudem sei auch ungeklärt, ob sich die Familie aus Willich überhaupt bei der eigenen Tochter mit Covid-19 angesteckt habe. Das sah das Düsseldorfer Landgericht genauso.
Schon in der mündllichen Verhandlung wurde der Familie wenig Hoffnung gemacht, die geforderten 19.000 Euro auch zu bekommen. Allenfalls, so die Richter, könnte die Tochter Schmerzensgeld geltend machen. Das aber nur, falls die Infektion als "Schulunfall“ anerkannt würde. In dem Fall könnten dann aber keine weiteren Amtshaftungsansprüche geltend gemacht werden.
Nicht auf die Familie anzuwenden
Die Schmerzensgeldklagen des Bruders und der Eltern der damals elfjährigen Schülerin nennt das Gericht unschlüssig. Da fehle die nötige Pflichtverletzung der Lehrerin, betont das Gericht. Denn deren Fürsorgepflicht gelte nur gegenüber ihren Schülern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Eltern können es in der Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf anfechten.
Unsere Quellen:
- WDR-Gerichtsreporter
- Landgericht Düsseldorf
Über dieses Thema berichten wir am 10.04.2024 auch im Radio auf WDR 2.