Mehrmals sei er aufgefordert worden sich die Corona-Schutzimpfung geben zu lassen – doch immer wieder ließ er den Termin verstreichen. Der Stabsunteroffizier mit Dienstsitz in Köln bekam daraufhin einen Strafbefehl mit der Aufforderung 2500 Euro zu zahlen. Dagegen wehrte er sich. Deshalb verhandelte das Kölner Amtsgericht über diesen Fall.
„Befehl ist Befehl“
Der 40 Jahre alte Soldat sagte in dem Prozess, dass er kein Impfverweigerer sei. Sein Anwalt ergänzte, sein Mandant dürfe nicht in einen Topf mit "Reichsbürgern oder Querdenkern" geworfen werden. Der Stabsunteroffizier hatte nach einer Nierenerkrankung Bedenken, ob der damals neue Impfstoff ihm schaden könnte. Die Befehle zur Impfung seien "von oben herab", nach dem Motto: "Du machst das jetzt!", erfolgt.
Grundlage für die verpflichtende Impfung ist ein Erlass des Bundesverteidigungsministeriums von 2021, in dem auch die Impfung gegen Corona zur Basis-Schutz-Impfung aufgenommen wurde. Der heute 40-Jährige Soldat sagte , dass er sich hätte impfen lassen, wenn er von einem Mediziner untersucht worden wäre, der grünes Licht für die Impfung gegeben hätte. Doch das hätten weder Ärzte der Bundeswehr, noch Mediziner im zivilen Bereich gemacht. Deshalb hat das Gericht nun ein Gutachten angefordert, dass beantworten soll, ob der Stabsunteroffizier impffähig ist oder nicht.
"Berufsrechtliche Folgen"
Laut seinem Anwalt drohen dem 40-Jährigen auch noch disziplinarrechtliche Folgen innerhalb der Bundeswehr . Dabei gehe es um Arrest oder auch um eine "Entfernung aus dem Dienst."
Wann der Prozess vor dem Kölner Amtsgericht fortgesetzt wird, ist unklar.
Unsere Quelle:
- Reporter im Gericht