Bewohnende von Wochenendhäusern in Hennef fürchten Abriss ihrer Häuser

Stand: 02.10.2024, 08:00 Uhr

Nach einem Gerichtsurteil sind die Chancen gesunken, dass die Häuser einer Siedlung im Rhein-Sieg-Kreis bleiben können.

Im Streit mit der Stadtverwaltung Hennef befürchten rund 60 Bewohnerinnen und Bewohner einer Siedlung von Wochenendhäusern den Abriss ihrer Gebäude. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine Abrissverfügung der Stadtverwaltung für Häuser in der Siedlung Hennef-Bülgenauel bestätigt und damit ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aufgehoben.

Zu Unrecht angebaut: Baugenehmigungen sind erloschen

Demnach hatten die Bewohnenden zu Unrecht Anbauten errichtet oder ihren Erstwohnsitz in der Siedlung angemeldet. Dadurch seien die Baugenehmigungen erloschen. Mehrere Anwohnende kündigten an, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen, um gegen das Urteil vorzugehen.

Zum Verlust der Wochenendhäuser kommen die Abrisskosten

Zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer rechnen mit einem Totalverlust ihrer Immobilie. Die Grundstücke seien kaum etwas mehr wert, außerdem müssen die die Abrisskosten selbst bezahlt werden.

Anwohner schaut über Unterlagen | Bildquelle: WWDR/Sebastian Tittelbach

Die Siedlung Hennef-Bülgenauel liegt durch einen Damm getrennt neben der Sieg. Seit den 1960er Jahren entstanden in der Siedlung mehr und mehr Wochenendhäuser. Sie sind an das Kanalnetz angeschlossen, werden von der Müllabfuhr angefahren und verfügen in vielen Fällen über einen Internetanschluss.

Stadt Hennef: Gebäude liegen in Überschwemmungsgebiet

Die Stadt Hennef spricht von rund 60 Verfahren, in denen sie den Abriss der Gebäude wegen Gefahren durch mögliche Hochwasser verlangt. Demnach liegen die Grundstücke in einem Überschwemmungsgebiet, wo Hochwasser von bis zu 2,5 Metern möglich sind. Dies gehe aus den Hochwassergefahren- und -risikokarten des Landes NRW hervor.

Häuser, für die es eine gültige Baugenehmigung gebe, seien von der Entscheidung nicht betroffen und könnten in der Siedlung stehen bleiben, teilte ein Stadtsprecher dem WDR mit. Allerdings kann die Baugenehmigung auch dann erlöschen, wenn der Vorbesitzer seinen Erstwohnsitz in Bülgenauel angemeldet hat. Die Stadt will nun jeden Fall einzeln prüfen.

Unsere Quellen:

  • Stadt Hennef
  • Interessengemeinschaft Bülgenauel
  • Oberverwaltungsgericht Münster

Über dieses Thema berichtet der WDR auch in der Lokalzeit Bonn.