Meta will KI-Modelle mit Nutzerdaten trainieren – was jetzt zu tun ist

02:15 Min. Verfügbar bis 31.05.2025 Von Jörg Schieb

Meta will KI-Modelle mit Nutzerdaten trainieren – was jetzt zu tun ist

Stand: 01.06.2024, 09:40 Uhr

Mark Zuckerbergs Meta-Konzern, zu dem Facebook und Instagram gehören, will seine KI-Modelle künftig mit Beiträgen deutscher Nutzer trainieren. Wer das nicht möchte, muss widersprechen. WDR-Digitalexperte Jörg Schieb erläutert die Hintergründe.

Von Jörg Schieb, WDR-Digitalexperte.Jörg Schieb

Auch Künstliche Intelligenz (KI) muss zur Schule gehen. In der KI-Welt wird das „Training“ genannt: Chatbots lernen wie man spricht und schreibt, indem sie sich möglichst viele Texte anschauen. Bildgenerierende KIs lernen, indem sie sich möglichst viele Bilder und Fotos anschauen. Und prinzipiell gilt: Je mehr valide Daten zum Training vorliegen, desto besser.

Der Meta-Konzern entwickelt fleißig an einer (weiteren) „Meta AI“, die Texte und Bilder erzeugen können soll. Die soll natürlich auch gut deutsch können. Das geht nicht, ohne sich möglichst viele Texte und Formulierungen von Menschen angeschaut zu haben. Zum Beispiel Postings auf Facebook oder Instagram. Da gibt es jede Menge Input.

Meta will mit Inhalten von Postings die KI trainieren

In der App unter "Info" die passende Option suchen

In der App unter "Info" die passende Option suchen

Meta kündigt seit einigen Tagen – quasi im Kleingedruckten auf Instagram und Facebook – genau das an, dass KI-Modelle nun auch mit den Postings deutscher Nutzer trainiert werden – und erläutert das auch in einem Informationstext auf der Plattform.

Zum Training der KI will Meta nach eigenen Angaben eine Kombination verschiedener Quellen nutzen, darunter Inhalte auf Facebook, Instagram und auf dem bislang weniger bekannten Netzwerk Threads. Von der KI gelesen werden Beiträge, Fotos und deren Bildunterschriften, sowie der Infotext.

Bei einem KI-Training werden keine direkten personenbezogenen Daten gespeichert. Es ist jedoch nicht völlig auszuschließen, dass sich nach einem Training Spuren in der KI finden, die Rückschlüsse auf eine Person zulassen. Während das die einen unbedingt wollen, um auch in KI gefunden zu werden, können andere darauf verzichten.

Privatnachrichten ausgeschlossen

Wer nicht möchte, dass Meta seine Postings und Inhalte in der Meta AI verarbeitet, muss widersprechen

Wer nicht möchte, dass Meta seine Postings und Inhalte in der Meta AI verarbeitet, muss widersprechen

Immerhin: „Wir trainieren unsere KIs nicht mit den Inhalten von Privatnachrichten, die du mit Familienmitgliedern oder Freunden austauschst.“ Private Chats sind also ausgeschlossen. Da die Kommunikation bei WhatsApp und mittlerweile auch beim Facebook Messenger sicher Ende zu Ende verschlüsselt erfolgt, wäre das ohnehin nicht möglich.

Damit das KI-Training in Europa möglich wird, sollen die Datenschutzrichtlinien entsprechend angepasst werden. Die strengen Datenschutzregeln, auch und insbesondere der neue „AI Act“, sehen das vor. Die neuen Regeln sollen am 26. Juni 2024 in Kraft treten.

Wer widersprechen will, muss ein Formular ausfüllen

Neue Regeln gelten aber nur, wenn die User nicht widersprechen. Wer dem Unternehmen Meta oder der rasant wachsenden KI-Technologie generell misstraut (denn niemand kann wissen, ob die von Meta trainierten Modelle nicht auch OpenSource verbreitet werden), hat nun Gelegenheit, der Nutzung seiner eigenen Postings und Beiträge für das KI-Training zu widersprechen.

Allerdings ist das umständlicher als es sein müsste. Anstatt einen simplen Button zum Akzeptieren oder Ablehnen anzubieten, ist es komplizierter. Die Nutzer müssen nach Ansicht von Meta nicht eindeutig zustimmen. Der Konzern beruft sich grundsätzlich auf die Rechtsgrundlage des „berechtigten Interesses“.

Die Folge: Wer nichts unternimmt, stimmt zu, Allerdings haben Nutzer ein Recht auf Widerspruch, von dem sie bis zum Stichtag Gebrauch machen müssten.

So klappt das mit dem Widerspruch

Unter Facebook steht ein Web-Formular zum Widerspruch zur Verfügung. In Facebook selbst ist der Link unscheinbar unter dem Begriff „Widerspruchsrecht“ verlinkt.

  1. Dazu am PC auf das Profilbild oben rechts klicken, am Smartphone auf die drei Striche (Hamburger-Menü) rechts unten tippen.
  2. Danach die Option „Einstellungen und Privatsphäre“ ansteuern und dort die „Einstellungen“.
  3. Ganz unten schließlich die „Datenschutzrichtlinie“ öffnen und im oberen Informationstext auf „Widerspruchsrecht“ klicken oder tippen.

Nutzer müssen ihre Entscheidung begründen

Unter Instagram finde sich dasselbe Formular unter diesem Link. Auch hier gibt es aber auch einen Weg über die Plattform:

  1. Zunächst die eigene Profilseite über das Profilbild aufrufen
  2. Danach am Desktop auf das Zahnrad klicken, am Smartphone auf die drei Stiche oben rechts tippen
  3. Anschließend am PC die „Einstellungen und Privatsphäre“ ansteuern und anschließend unten auf „Datenrichtlinie“ klicken; Smartphone-Nutzer scrollen runter, tippen auf „Info“ und zuletzt auf „Datenschutzrichtlinie“
  4. Nötigenfalls im Informationstext auf die Option „Widerspruchsrecht“ klicken oder tippen.

Das Web-Formular ist selbsterklärend. Allerdings muss der Wohnort angegeben werden (wegen der Gültigkeit der Verordnung), ebenso die E-Mail-Adresse des Meta-Kontos sowie eine schriftliche Erläuterung, warum und wie sich die Verarbeitung der eigenen Daten für das Training der Meta-KI auf die eigene Person auswirken könnte.

Die Begründung muss nicht ausführlich sein. Es reicht aufzuschreiben, dass man es nicht möchte.

Die Verbraucherzentrale schlägt folgende Begründungen vor:

  • „Ich habe das Urheberrecht an meinen geposteten Daten und erteile kein Nutzungsrecht für KI-Anwendungen.“
  • „Ich habe Angst davor, dass meine einmal für die KI genutzten Daten nicht mehr ordnungsgemäß gelöscht werden können, weil sie in das KI-Modell untrennbar eingegangen sind.“
  • „Ich habe schon einmal negative Erfahrungen mit dem Missbrauch meiner Daten gemacht und möchte daher meine Daten grundsätzlich nicht für KI-Anwendungen zur Verfügung stellen.“

Verwendete Quellen:

  • Meta Informationstexte auf Facebook und Instagram
  • Eigenrecherche und Eigenversuch