Rundfunkbeitrag und Jugendschutz: NRW stimmt Staatsverträgen zu
Stand: 28.01.2025, 17:08 Uhr
Die Landesregierung hat drei Staatsverträgen zugestimmt. Darin geht es unter anderem um den Rundfunkbeitrag und den Jugendschutz. Nach dem neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag sollen Betriebssysteme für Handys eine fest installierte Altersbeschränkung enthalten.
Über die Reform des öffentlichen Rundfunks wird seit Monaten diskutiert. Unter anderem geht es darum, wie die öffentlich rechtlichen Medien sich besser auf die Bedürfnisse ihres Publikums einstellen. Aber auch um die Frage, wie hoch die Rundfunkgebühren für Programme wie ARD, ZDF und Deutschlandradio sein sollen und wie Beitragserhöhungen gestaltet werden.
Gleich drei Staatsverträge hat die NRW-Landesregierung in ihrer Kabinettsitzung am Dienstag beschlossen. Zwei davon bezogen sich auf den öffentlich rechtlichen Rundfunk. Die Anstalten sollten "moderner und schlanker" werden - und auch digitaler, sagte der Landesminister für Medien, Nathanael Liminski (CDU), am Nachmittag. Außerdem ist mehr Jugendschutz in den Ländern geplant.
Was ist ein Staatsvertrag?
Zu vielen Themen haben die 16 Bundesländer jeweils eigene Landesgesetze und - regelungen. Staatsverträge können dann geschlossen werden, wenn es sinnvoll ist, für Bereiche, die laut Grundgesetz eigentlich Ländersache sind, bundesweit gültige Abmachungen zu treffen. Das war beim Rundfunkstaatsvertrag der Fall, der in seiner ersten Version 1987 beschlossen wurde.
Ein Staatsvertrag - auch Länderstaatsvertrag genannt - kann Rechtssicherheit für alle Länder schaffen. Bevor er gültig wird, müssen die jeweiligen Landesparlamente zustimmen.
Das sind die drei Staatsverträge und ihre Inhalte:
Reformstaatsvertrag: Umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Es gehe darum, "eine breite Akzeptanz bei den Beitragszahlern" zu schaffen, erklärte Liminski dazu. Das Budget des ÖRR solle "stärker als bisher" in das Angebot der Sender fließen, bei den Programmen sollten die Sender "mehr vom Nutzer aus denken". Das bedeute unter anderem:
- Abbau unnötiger Doppelstrukturen, insbesondere durch ein konsequentes "Federführersystem"
- klare Verantwortlichkeitsstrukturen in Leitung und Aufsicht
- mehr Wirtschaftlichkeit und Transparenz in der Budget- und Kostensteuerung
- Modernisierung und Bündelung des Angebots, besonders in den Spartenangeboten und Mediatheken
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag: Neuregelung zum Rundfunkbeitrag
Mit dem Rundfunkbeitrag - früher GEZ-Gebühren - werden die Programme von ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert. Jeder Haushalt in Deutschland muss ihn zahlen, aktuell liegt er bei 18,36 Euro.
Streitthema Rundfunkgebühren
Die zuständige "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten" (KEF) hatte im vergangenen Jahr eine Erhöhung um 58 Cent zum 1. Januar 2025 empfohlen. Eine Erhöhung war bislang aber nur möglich, wenn alle Länder dem zustimmten. Einige Länder, darunter Sachsen-Anhalt und Bayern, waren gegen die Erhöhung - daher gab es bislang keine Einigung. ARD und ZDF hatten wegen dieser Verzögerung eine Verfassungsklage eingelegt.
Jetzt sei eine Widerspruchslösung im "Stufenmodell" geplant, erklärte Liminski. Die Beschlüsse der KEF zur Gebührenerhöhung sind künftig generell gültig. Die Bundesländer müssen nicht mehr aktiv zustimmen, sondern können stattdessen Widerspruch einlegen.
Bei einer Beitragserhöhung von bis zu zwei Prozent müssen mindestens drei Länder Widerspruch einlegen, um die Erhöhung zu stoppen. Bei einer Beitragssteigerung bis maximal 3,5 Prozent genügt ein Widerspruch durch zwei Bundesländer. Bei 3,5 bis 5 Prozent Erhöhung muss nur noch ein Bundesland widersprechen, um den Prozess zu stoppen.
Für die Sender bedeute das mehr Finanzierungssicherheit, zugleich blieben die "berechtigten Interessen" der Länder gewahrt, so Minister Liminski.
Jugendmedienschutzstaatsvertrag: Verbesserter Jugendmedienschutz
Besserer Schutz für Kinder und Jugendliche
Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) habe zum Ziel, ein "für Kinder und Jugendliche altersgerechtes Online-Umfeld zu schaffen, in dem sie sich sicher bewegen können", erklärte Liminski. Das sind die wichtigsten Punkte:
- Betriebssysteme für Smartphones sollen künftig schon beim Kauf auf das Alter der jeweiligen Nutzer eingestellt werden. Sie überprüfen dann automatisch alle installierten Apps und Anwendungen auf die passende Altersfreigabe.
- Alterseinstufungen von Spieleangeboten und Filmen sollen künftig auch die wesentlichen Gründe für diese Begrenzung – beispielsweise Gewalt, Drogenkonsum, Sexualität – auflisten. .
- Die Landesmedienanstalten sollen künftig mehr Durchsetzungkraft besonders auch gegen ausländische Anbieter bekommen. War es bisher so, dass Anbieter Sperrverfügungen oftmals umgehen konnten, indem sie ihre Angebote inhaltsgleich auf einer anderen Website - beispielsweise mit der Endung ".com" statt ".de" - veröffentlicht haben, ist es von nun an leichter, gegen solche Mirror Domains vorzugehen.
FDP gehen Beschlüsse nicht weit genug
Die FDP-Landtagsfraktion kritisierte "Trippelschritte": Die Landesregierung wolle mit den Staatsverträgen Reformen "vorgaukeln, die in Wirklichkeit den teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt nur minimal straffen", sagte der stellvertretende Vorsitzende Ralf Witzel. "Notwendige Strukturreformen bleiben aus, während Beitragserhöhungen weiter fest eingeplant sind."
Allerdings waren die drei Staatsverträge auf einer Konferenz der Länderchefs bereits im Dezember beschlossen worden und müssen jetzt von den Regierungen der einzelnen Länder noch einmal gebilligt werden. Auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 12. März könnten sie dann endgültig ratifiziert, also beschlossen, werden.
Unsere Quellen:
- Pressekonferenz der Landesregierung am 28.01.2025
- Statement der FDP-Landtagsfraktion
Über dieses Thema berichten wir auch im WDR Fernsehen: In der Aktuellen Stunde am 28.01.25 um 18:45 Uhr.