Bezahlkarte für Flüchtlinge soll ab Januar in NRW starten

Stand: 18.11.2024, 13:27 Uhr

NRW will die Bezahlkarte für Flüchtlinge zunächst in den Landesunterkünften einführen, später sollen die Kommunen hinzukommen.

Von Daniela Junghans

Ab Januar soll die Karte Stück für Stück in den landeseigenen Flüchtlingsunterkünften eingeführt werden. Wer dort lebt, bekommt dann von den Behörden kein Bargeld mehr ausgezahlt, die Leistungen werden stattdessen auf die Bezahlkarte überwiesen. Mit ihr können die Flüchtlinge laut NRW-Flucht-Ministerium überall in Deutschland einkaufen. Regionale Beschränkungen soll es nicht geben, allerdings sind einige Bereiche ausgeschlossen: Mit der Karte sollen weder Glücksspiele noch sexuelle Dienstleistungen bezahlt werden können, außerdem sind Geldüberweisungen ins Ausland ausgeschlossen. Das geht aus der Verordnung hervor, die das Flucht-Ministerium vor einigen Tagen an die beteiligten Verbände geschickt hat.

Weiter auch Bargeld

Die Flüchtlinge können von der Karte Bargeld von bis zu 50 Euro im Monat abheben. In Einzelfällen kann diese Summe auch höher sein, wenn es einen nachgewiesenen Mehrbedarf gibt, zum Beispiel bei Kleinkindern, heißt es aus dem Ministerium.

Erst Land, dann Kommunen

Nach dem Land sollen auch die NRW-Kommunen die Bezahlkarte einführen. Und das ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand: "Die Kosten der Bezahlkarte übernimmt das Land", sagte Flüchtlingsministerin Josefine Paul dem WDR, die entsprechenden Gelder seien bereits im Haushalt eingeplant. Allerdings können sich Kommunen auch gegen die Bezahlkarte entscheiden, dafür sieht die Verordnung eine so genannte Opt-Out-Regel vor. Dadurch sollen unter anderem Kommunen, die bereits eine eigene Bezahlkarte eingeführt haben, diese auch behalten können. Diese Möglichkeit sorgt bei den kommunalen Spitzenverbänden in NRW allerdings für Kritik; sie hatten sich eine verpflichtende Teilnahme aller Kommunen gewünscht.

Bund und Länder hatten sich Anfang des Jahres darauf verständigt, gemeinsam eine Bezahlkarte einzuführen. Nur Bayern und Mecklenburg-Vorpommern sind nicht dabei.

Unsere Quellen:

  • Entwurf der Verordnung
  • Statement aus dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
  • WDR-Recherchen