Adolf Sauerland

Entscheidung Sauerlands hat finanzielle Folgen

Rücktritt, Abwahl und das liebe Geld

Stand: 02.08.2010, 18:21 Uhr

Abwahl oder Rücktritt? Die Frage nach der Zukunft von Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland wirft nicht nur Fragen nach Schuld und Verantwortung auf. Sie hat auch finanzielle Hintergründe.

Ein Abwahlverfahren beispielsweise hat für den Oberbürgermeister im Hinblick auf seine Pensionsansprüche große Vorteile gegenüber einem Rücktritt, wie die Recherchen von WDR.de am Montag (02.08.10) ergaben. Denn hauptamtliche Oberbürgermeister sind auch Chefs der Verwaltung und können nicht einfach aus politischen Gründen zurücktreten. Sie können lediglich um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bitten. Bei ihren Versorgungsansprüchen werden sie dann behandelt, als seien sie nicht verbeamtet gewesen, eine Pension wird also nicht gezahlt, hieß es bei der Stadt Duisburg. Dort wird davon ausgegangen, dass Sauerland bei einem Rücktritt keine Ansprüche als Beamter habe. Stattdessen würde der Ex-Beamte in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Abwahl sichert Gehalt und Pension

Im Falle Sauerlands würden das Land für seine Jahre als Berufsschullehrer und die Stadt Duisburg für die Zeit als Oberbürgermeister als Arbeitgeber jeweils den Arbeitgeberanteil in die Rentenkasse einzahlen. Ob Sauerland seinen Arbeitnehmeranteil zahlen würde oder könnte, ist unklar. Ansprüche an die Rentenkasse hätte er dann erst im Alter von 65 Jahren, bis dahin müsste er sich selbst versorgen. Das Innenministerium verwies auf die Zuständigkeit der Stadt, sagte aber, dass aus seiner Sicht Sauerland seine bisher erworbenen Rentenansprüche behalte. Seine Pensionsansprüche aus der ersten Amtsperiode als Bürgermeister zählen genauso dazu wie die als Lehrer.

Keine Rückkehr an die Schule

In sein altes Beamtenverhältnis als Lehrer kann er nicht einfach zurückkehren, da dies mit seinem Wechsel auf den OB-Sessel beendet wurde. Anders als bei Mandatsträgern, also etwa Landtagsabgeordneten, ruht seine Anstellung nicht nur oder wird er freigestellt, sondern er wechselt den Beruf.

Im Falle der Abwahl dagegen erhält Sauerland noch drei Monate lang sein Gehalt, danach ein Ruhegehalt bis zum Jahr 2015 und anschließend seine Pension.