Finanzminister erlaubt Kauf unstrittener Bankdaten
Grünes Licht für Steuerfahnder
Stand: 04.02.2010, 14:30 Uhr
NRW-Finanzminister Helmut Linssen (CDU) hat im NRW-Landtag bestätigt, den Kauf einer CD mit Schweizer Kontendaten von 1.500 mutmaßlichen Steuerhinterziehern genehmigt zu haben. Eine Prüfung des Ministeriums hatte ergeben, ein Verzicht auf die Daten käme einer Strafvereitelung im Amt gleich.
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal kann die Daten von 1.500 Bankkunden kaufen, die bezichtigt werden, in Deutschland Steuern hinterzogen zu haben. Der zuständige Finanzminister, Helmut Linssen, erteilte den Ermittlern seine Zustimmung zu dem umstrittenen Kauf. Im Plenum des Landtags erklärte Linssen am Donnerstagmittag (04.02.2010), eine juristische Prüfung durch das Ministerium habe keine Bedenken ergeben. "Die handelnden Amtsträger machen sich nicht strafbar." Alle Informationen könnten in Strafverfahren verwendet werden, so Linssen weiter: "Deshalb werden wir uns bemühen, in den Besitz der angebotenen Daten zu kommen." Ein Informant hatte den deutschen Finanzbehörden die Liste für 2,5 Millionen Euro angeboten. Laut NRW-Finanzministerium sollen sich Bund und Länder die Kosten teilen.
Datenkauf weiter umstritten
Nach Medienberichten soll die Daten-CD Informationen über mutmaßliche deutsche Steuerbetrüger enthalten, die Schwarzgelder bei der schweizerischen Bank Credit Suisse angelegt haben. Die Summe der hinterzogenen Steuerbeträge könnte mit rund 200 Millionen Euro deutlich höher ausfallen, als zunächst vermutet. Der Ankauf der Daten ist innerhalb der CDU umstritten. Kritiker beklagen, mit dieser Entscheidung machten sich die Finanzbehörden der Hehlerei schuldig. Linssen (CDU) hält es hingegen für einen großen Erfolg, wenn mit den Daten "ein weiterer Schlag gegen die Steuerkriminalität" gelingen könnte.
Liechtensteiner Steueraffäre
Im Jahr 2008 war bereits dem Bundesnachrichtendienst eine CD mit Daten von Steuersündern verkauft worden. Diese enthielt Informationen über Deutsche, die illegal Geld bei Liechtensteiner Stiftungen versteckt hatten. Zu ihnen gehörte auch der damalige Chef der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel. Er war vom Landgericht Bochum zu einer Bewährungsstrafe und zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt worden.