Im Herbst 2006 war die 35-Jährige von der Schulleiterin der Düsseldorfer Gesamtschule, an der sie arbeitet, aufgefordert worden, das Kopftuch abzulegen, das sie jahrelang getragen hatte. In ihrer Abmahnung berief man sich auf den Paragrafen 57 des neuen Schulgesetzes. Dort steht, dass Lehrerinnen und Lehrer in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben dürfen, die die "Neutralität des Landes" oder den "politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden" gefährden.
Die Sozialpädagogin kam der Aufforderung nach, trägt aber seitdem eine Baskenmütze, die ihre Haare vollständig verdeckt. Die Anweisung der Schulleitung, auch die Mütze abzulegen, hatte die Frau ignoriert und war daraufhin von der Bezirksregierung abgemahnt worden. Dagegen war die 35-Jährige vor das Arbeitsgericht gezogen, wo beide Parteien am Mittwoch (14.02.2007) bei einem Gütetermin ihre Positionen erläuterten.
"Ich fühle mich ohne Mütze nicht angezogen"
Der vom DGB gestellte Anwalt der Türkin sprach beim Gerichtstermin am Mittwoch von einem Präzedenzfall. Seine Mandantin sei keine religiöse Fundamentalistin und müsse nun sogar mit der Kündigung rechnen. Ein Fachgutachter solle notfalls klären, ob die französische Mütze ein religiöses Symbol sei. "Im Paragraf 57 des neuen Schulgesetzes steht nichts von Mützen drin", sagte er zu WDR.de.
Die 35-Jährige selbst erklärte, sie trage die Mütze aus kulturellen Gründen, um ihre persönliche Würde zu wahren und fühle sich ohne sie "nicht angezogen". Die Kopfbedeckung sei für sie ein Mittel, um die westliche Kultur und ihre eigene Herkunft zu vereinbaren. Außerdem sei sie durch ihre Kopfbedeckung besonders bei den ausländischen Schülern zu einer Vertrauensperson geworden. Sie werde die Mütze auf keinen Fall ablegen, erklärte die Frau auf Nachfrage des Gerichts.
Bezirksregierung: "Hochproblematischer" Fall
Nach Ansicht der Bezirksregierung wird mit der Baskenmütze das Kopftuchverbot und die entsprechende Anweisung der Schulleitung unterlaufen. "Diese Wollmütze ist ein Kopftuch-Surrogat, ein Ersatz für das Kopftuch", sagte ein Sprecher der Bezirksregierung Düsseldorf zu WDR.de. Die Frau soll in der Vergangenheit immer erklärt haben, sie trage das Kopftuch aus religiösen Gründen. Der Fall sei "hochproblematisch".
Das Gericht will am 1. Juni weiter verhandeln. Der Anwalt der Sozialpädagogin kündigte bereits an, falls erforderlich den Gang vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.