Die schwarz-gelben Koalitionsfraktionen in Nordrhein-Westfalen werden nach den Herbstferien ein Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen auf den Gesetzesweg bringen. Das hat FDP-Fraktionschef Gerhard Papke am Samstag (08.10.2005) in Düsseldorf angekündigt. "Die Novelle wird ein Verhalten untersagen, das den Eindruck hervorrufen kann, eine Lehrerin oder ein Lehrer tritt gegen die Menschenwürde, die Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auf", sagte Papke.
"Die äußere Bekundung christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte bleibt an nordrhein-westfälischen Schulen erlaubt." Dies entspreche der Landesverfassung sowie den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, betonte der Freidemokrat. Auch die CDU hatte mehrfach betont, ein Kopftuch-Verbot bedeute keineswegs die Verpflichtung des Staates, auch das Kreuz, die Ordenstracht oder die jüdische Kippa zu verbieten.
Novelle des Schulgesetzes soll vorgezogen werden
"Es geht beim Kopftuch-Verbot nicht um eine Bewertung von Religionen oder gar bestimmter Glaubenswahrheiten", betonte Papke. Der freiheitliche Staat müsse sich aber einmischen, wenn an den Schulen fundamentalistische Haltungen Einzug hielten, die sich erkennbar gegen den Wertekonsens, individuelle Selbstbestimmung und die Gleichberechtigung von Mann und Frau richteten. Ein Kopftuch-Verbot erfordert eine Änderung des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes. Die Novelle werde aber vorgezogen und später in die Neufassung des Schulgesetzes integriert, sagte Papke.