Für die Anklageschrift hat der Dortmunder Oberstaatsanwalt Andreas Brendel auch im ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz recherchiert. "Wir wollten uns unter anderem ansehen, was die Wachleute allein aufgrund der Örtlichkeiten von der Tötungsmaschinerie mitbekommen haben mussten", sagte der Leiter der nordrhein-westfälischen Zentralstelle für die Bearbeitung von NS-Massenverbrechen dem WDR.
Angeklagt ist der 94-jährige Rentner Reinhold Hanning aus dem westfälischen Lage (Kreis Lippe), der sich ab Donnerstag (11.02.2016) vor dem Landgericht Detmold verantworten muss. Ihm wird in der Anklageschrift Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen vorgeworfen.
Angeklagter: "Von Morden nichts gewusst"
Reinhold Hanning soll zwischen Januar 1943 und Juni 1944 als Angehöriger des SS-Totenkopf-Sturmbanns Auschwitz für die Bewachung des Stammlagers zuständig gewesen sein. Auch ankommende Transporte soll er als SS-Unterscharführer bewacht haben. Allein zwischen Mai und Juli 1944 sind während der sogenannten Ungarn-Aktion hunderttausende ungarische Juden in Viehwaggons nach Auschwitz-Birkenau gebracht und an der Verladerampe selektiert worden. "Fast alle wurden unmittelbar danach vergast", sagte Brendel. "Wir gehen davon aus, dass die anwesenden Wachleute dabei Unterstützungshandlungen geleistet haben." Dass der Ex-SS-Mann selbst Tötungen durchgeführt habe, sei jedoch nicht nachweisbar.
Überlebende hoffen auf Gerechtigkeit
Die Überlebenden des Konzentrationslagers Auschwitz erhoffen sich vom morgen (11.02.2016) beginnenden Prozess gegen einen ehemaligen SS-Mann in Detmold vor allem späte Gerechtigkeit. Drei der insgesamt 40 Nebenkläger und ihre Anwälte traten am Nachmittag (10.02.2016) vor die Presse.
"Es darf keinen Schlussstrich geben!", mahnen die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer von Auschwitz. Egal, ob vergast, erschossen oder an den schlimmen hygienischen Zuständen im Lager gestorben: Die Verbrechen von Auschwitz und die Bilder der dort ermordeten Angehörigen sollen noch einmal in Erinnerung gerufen werden.
Der beschuldigte Rentner hatte nach Angaben der Dortmunder Staatsanwaltschaft bereits während einer Hausdurchsuchung eingeräumt, in Auschwitz eingesetzt gewesen zu sein. "Er bestreitet aber, von den dortigen Tötungshandlungen Kenntnis gehabt zu haben", sagte Brendel. Die beiden Verteidiger des 94-Jährigen wollten auf WDR-Anfrage vor Prozessbeginn dazu keine Stellung nehmen.
Rechtliche Neubewertung von "Beihilfe"
Bis vor wenigen Jahren hätte Reinhold Hanning wohl gute Chancen gehabt, nicht belangt zu werden. Damals legte die deutsche Justiz den Begriff "Beihilfe" noch eng aus: Es musste dafür die Beteiligung an einem konkreten Mord nachgewiesen werden. Das zu belegen war schwierig, denn die meisten Zeugen waren tot. Die Folge: Von den rund 6.500 SS-Männern, die allein im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau im Einsatz waren, mussten sich weniger als 50 vor einem deutschen Gericht verantworten.
Seit 2011 bestehen die Gerichte nicht mehr auf dem Nachweis einer direkten Beteiligung an Mordtaten in Vernichtungslagern. Seitdem können auch NS-Helfer zur Verantwortung gezogen werden, die nicht aktiv Verbrechen begangen haben - also jeder, der in einem KZ gedient hat, auch Wachmänner, Köche oder medizinisches Personal. Anlass für die juristische Neubewertung war der Prozess gegen den ukrainischen SS-Helfer Iwan "John" Demjanjuk, der vom Münchner Landgericht wegen Beihilfe zum Mord an 28.000 Juden im Vernichtungslager Sobibor verurteilt wurde. Das Gericht machte damit deutlich: Ohne die einzelnen Räder hätte der Vernichtungsapparat nicht funktioniert.
Auswertung alter Sold- und Bekleidungslisten
Nach dem Demjanjuk-Urteil nahm die Zentrale Stelle der Landesjustiz-Verwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg neue Ermittlungen auf. "Die Auswertung von alten Sold- und Bekleidungslisten lieferte Hinweise auf den nun in Detmold angeklagten Mann", sagte der Dortmunder Oberstaatsanwalt Brendel, der daraufhin weiter nachgeforscht hat. Auch anderen mutmaßlichen Mordgehilfen kam man auf die Spur. Einer von ihnen war der als "Buchhalter von Auschwitz" bezeichnete Oskar Gröning, der 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt wurde. Neben Reinhold Hanning sind zurzeit drei weitere mutmaßliche Ex-Auschwitz-Bedienstete vor Gerichten in Kiel, Neubrandenburg und Hanau angeklagt. Ob und wann diese Fällen verhandelt werden, ist noch offen.
Opfer-Verband: "Kein Schlussstrich!"
Insgesamt sind für den Detmolder Auschwitz-Prozess bis zum 20. Mai zwölf Verhandlungstage angesetzt. Nach Angaben des Landgerichts Detmold gibt es 40 zugelassene Nebenkläger, die von 14 Rechtsanwälten vertreten werden. "Bei den Nebenklägern handelt es sich sowohl um Überlebende und als auch um Angehörige", sagte die Gerichtssprecherin Anneli Pauline Neumann dem WDR. "Sie kommen aus Israel, Kanada, USA, Deutschland, Ungarn und England." Für Zuschauer und Medienvertreter stehen je 60 Plätze zur Verfügung. Wegen des großen Interesses findet die Verhandlung aus Platzgründen nicht im Landgericht selbst, sondern in einem Saal der Industrie- und Handelskammer Lippe statt.
"Für die Überlebenden von Auschwitz ist dies ein weiterer Akt später Gerechtigkeit, der noch einmal die Verbrechen von Auschwitz und die Bilder ihrer dort ermordeten Angehörigen in das Licht unserer Tage rückt", sagte Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees (IAK) dem WDR. "Es darf keinen Schlussstrich geben." Das bestätigte der 90-jährige Justin Sonder, der als Jugendlicher das KZ Auschwitz nur knapp überlebte, bei einer Pressekonferenz der Nebenkläger am Mittwoch (10.02.2016) in Detmold: "Dieser Prozess hätte schon vor 40, 50 Jahren stattfinden müssen. Aber auch jetzt ist es nicht zu spät, um darzustellen, was einmal war."
Staatsanwalt: "Alter des Angeklagten ist unerheblich"
"Beihilfe zum Mord verjährt nicht", sagte Dortmunder Oberstaatsanwalt Brendel. Trotz des hohen Alters des Angeklagten und dessen von einem Gutachter auf zwei Stunden pro Tag festgesetzte, eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit sei der Prozess nicht überflüssig. "Wenn ich das Alter des Angeklagten und die ihm vorgeworfenen Taten in Relation setze, spielt das Alter für mich keine Rolle." Die deutsche Justiz und die deutsche Bevölkerung seien es den Opfern und deren Angehörigen schuldig, mutmaßliche NS-Verbrecher zu verfolgen.
Welches Strafmaß die Staatsanwaltschaft für den 94-Jährigen fordert, will Brendel erst in seinem Plädoyer mitteilen: "Das hängt vom Verlauf des Hauptverfahrens ab." Grundsätzlich gelte: "Wer Beihilfe zum Mord leistet, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechnen."
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