1. Bericht der Vorsitzenden
Frau Hieronymi berichtet über folgende Themen:
Ankündigung der Nachwahl eines Mitglieds des Verwaltungsrats
Die Vorsitzende kündigt für die nächste Sitzung des WDR-Rundfunkrats die Wahl eines/einer Nachfolgerin/s eines verstorbenen Mitglieds an.
Bericht aus dem Vorstand vom 12. August 2015
Themen der Beratungen des Vorstands:
- öffentliche Kritik an der Produktionsfirma von Herrn Plasberg; die Probleme sind behandelt und durch die Konsequenzen, welche die Firma gezogen hat, gelöst.
- Die AG Beteiligungen wird sich mit anstehenden Fragen zu den WDR-Beteiligungen WDR mediagroup GmbH und Bavaria befassen.
2. Bericht des Intendanten
Der Intendant berichtet über:
- die geplanten Programmschemaänderungen in Fernsehen und Hörfunk
- aktuelle Ergebnisse der Hörfunk-Mediaanalyse
- den internationaler Erfolg der Dokumentation ,Geheimsache Doping‘, ausgestrahlt am 1. August 2015
- drohende Risiken für investigative Recherchen durch regulative Einschränkung von Kooperationen
- die Vergabe der Übertragungsrechte an den Olympischen Spielen 2018 bis 2024 an Discovery
- die Abschaltung von Übertragungen über Mittelwelle
- den Start der Testausstrahlungen über den Standard DVB-T2 im Raum Köln-Bonn seit dem 18. August 2015
- den Konflikt mit Kabelnetzbetreiber Unity Media
- die Zielvereinbarung des WDR mit Behindertenverbänden zum Ausbau der Barrierefreiheit im WDR
- den ersten zusammenfassenden Produzentenbericht der ARD; der WDR veröffentlicht weiter auch einen eigenen Produzentenbericht
- Preise und Auszeichnungen
In der Diskussion geht es um folgende Themen:
- Sportberichterstattung, Frage nach den Folgen der IOC-Entscheidung für die Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks;
- Kritik an der Produktionsfirma von Herrn Plasberg, Bedeutung von Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit politischer Talksendungen, richtige Reaktion der Firma, auf Verträge mit privaten Unternehmen künftig zu verzichten, Verweis auf die Beratungen zum Thema politische Talksendungen im Programmausschuss;
- Berichterstattung über Tagebau-Blockade, Anregung, über das Thema im Programmausschuss zu beraten;
- Programmschemaänderungen, Erläuterung, dass die Schemareformen umfassend in den Programmbereichen beraten wurden, Redakteursvertretung und Personalrat waren eingeschaltet. Der Rundfunkrat hat sich im Gespräch mit Vertreter/innen der freien Autor/innen über deren Sorgen, Kritikpunkte und Anregungen informiert.
3. Anrufung des Rundfunkrats gemäß § 10 Abs. 2 WDR-Gesetz mit Schreiben des Maler und Lackierer Innungsverbands Nordrhein zur Programmbeschwerde ‚Könnes kämpft – Fassadendämmung‘, WDR Fernsehen, 17. November 2014
Der Rundfunkrat kommt bei 36 anwesenden Mitgliedern einstimmig, mit 8 Enthaltungen, zum Beschluss, dass in der vom Maler und Lackierer Innungsverbands Nordrhein kritisierten Sendung ‚Könnes kämpft – Fassadendämmung‘, WDR Fernsehen, 17. November 2014, gegen das Gebot der journalistischen Fairness (§ 5 Absatz 5 Satz 3 WDR-Gesetz) nicht verstoßen wurde. Dem Begehren des Petenten ist somit nicht stattzugeben.
Der Rundfunkrat kommt bei 37 anwesenden Mitgliedern mit 7 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen zum Beschluss, dass in der vom Maler und Lackierer Innungsverbands Nordrhein kritisierten Sendung ‚Könnes kämpft – Fassadendämmung‘, WDR Fernsehen, 17. November 2014, gegen das Gebot des Ziels der Berichterstattung, umfassend zu informieren (§ 5 Absatz 5 Satz 4 WDR-Gesetz) nicht verstoßen wurde. Dem Begehren des Petenten ist somit nicht stattzugeben.
4. Anrufungen des Rundfunkrats gemäß § 10 Abs. 2 WDR-Gesetz zur Programmbeschwerde ‚Hart aber fair‘: „Nieder mit den Ampelmännchen – Deutschland im Gleichheitswahn?“, Das Erste, 2. März 2015, mit Schreiben a) bis f)
- mit Schreiben der LAG Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen NRW, Frau Christel Steylaers
Der Rundfunkrat kommt bei 36 anwesenden Mitgliedern einstimmig, mit acht Enthaltungen, zum Beschluss, dass in der mit Schreiben der LAG Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen NRW, Frau Christel Steylaers, kritisierten Sendung ‚Hart aber fair‘: „Nieder mit den Ampelmännchen – Deutschland im Gleichheitswahn?“, Das Erste, 2. März 2015, gegen das Gebot der journalistischen Fairness (§ 5 Absatz 5 Satz 3 WDR-Gesetz) nicht verstoßen wurde. Dem Begehren der Petentin ist somit nicht stattzugeben.
Der Rundfunkrat kommt bei 36 anwesenden Mitgliedern mit einer Gegenstimme und neun Enthaltungen zum Beschluss, dass in der mit Schreiben der LAG Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen NRW, Frau Christel Steylaers, kritisierten Sendung ‚Hart aber fair‘: „Nieder mit den Ampelmännchen – Deutschland im Gleichheitswahn?“, Das Erste, 2. März 2015, gegen das Gebot des Ziels der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (§ 5 Absatz 4 WDR-Gesetz) nicht verstoßen wurde. Dem Begehren der Petentin ist somit nicht stattzugeben.
Der Rundfunkrat beschließt bei 36 anwesenden Mitgliedern einstimmig und ohne Enthaltungen das Ergebnis der Programmbeschwerde a) auch für die Programmbeschwerden b) bis f).
- mit Schreiben der AGbaF Allianz der Gleichstellungsbeauftragten der außeruniversitären Forschungsorganisationen/Fraunhofer IWM, Frau Dr.-Ing. Bärbel Thielicke
- mit Schreiben von Frau Angelika Ohse
- mit Schreiben des Landesfrauenrat Niedersachsen e.V., Frau Cornelia Klaus
- mit Schreiben des Frauennotruf Mainz, Frau Vanessa Kuschel
- mit Schreiben der Bundessprecherin der Feministischen Partei DIE FRAUEN, Frau Margot Müller
5. Anrufung des Rundfunkrats gemäß § 10 Abs. 2 WDR-Gesetz mit Schreiben von Herrn Dr. Norbert Häring zur Programmbeschwerde ‚Tagesschau‘ – Beitrag des WDR-Korrespondenten Rolf-Dieter Krause, Das Erste, 20. März 2015
Der Rundfunkrat kommt bei 34 anwesenden Mitgliedern einstimmig, bei einer Enthaltung, zum Beschluss, dass in der mit Schreiben von Herrn Dr. Norbert Häring zur Programmbeschwerde ‚Tagesschau‘ – Beitrag des WDR-Korrespondenten Rolf-Dieter Krause, Das Erste, 20. März 2015, gegen die Unabhängigkeit und Sachlichkeit bei der Nachrichtengebung (§ 5 Absatz 6 Satz 1 WDR-Gesetz und § 10 Absatz 1 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag), das Gebot zur Sorgfalt bei der Nachrichtengebung (§ 5 Absatz 6 Satz 2 WDR-Gesetz und § 10 Absatz 1 Satz 3 Rundfunkstaatsvertrag) und der Trennung von Kommentar und Programm (§ 5 Absatz 6 Satz 3 WDR-Gesetz und § 10 Absatz 1 Satz 4 Rundfunkstaatsvertrag) nicht verstoßen wurde. Dem Begehren des Petenten ist somit nicht stattzugeben.
6. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Mittelfristige Finanzplanung 2015 – 2020 des Beitragsservices von ARD/ZDF und Deutschlandradio, Empfehlung des Rundfunkrats zur Etaterhöhung bei Phoenix sowie Kenntnisnahme des Kurzberichts der ARD an die GVK über den Soll-Ist-Vergleich der GSEA 2014
Der Rundfunkrat stellt mit 33 anwesenden Mitgliederneinstimmig und ohne Enthaltung den Jahresabschluss 2014 des Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio (Beitragsservice) gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 9 WDR-Gesetz i.V. mit § 2 der Verwaltungsvereinbarung zur Gremienkontrolle von Gemeinschaftseinrichtungen fest.
Der Rundfunkrat begrüßt mit 33 anwesenden Mitgliedern die Etaterhöhung bei Phoenix um zwei Mio. Euro jährlich ab 2017. Das Gremium drängt aber auf die schnellstmögliche Sicherstellung eines angemessenen Finanzcontrollings bei Phoenix, und zwar schon mit der Abwicklung des Haushalts 2015.
Der Rundfunkrat nimmt den Kurzbericht der ARD an die GVK über den Soll-Ist-Vergleich der GSEA 2014 zur Kenntnis.
7. Programm- und Schemaänderungen im WDR Hörfunk
Der Rundfunkrat überweist mit 33 anwesenden Mitgliedern einstimmig und ohne Enthaltung die Programm- und Schemaänderungen im WDR Hörfunk zur Beratung an den Programmausschuss.
8. Programmstrategische Debatte Sport, Stellungnahme des Rundfunkrats
Das vorgelegte Positionspapier knüpft an die Stellungnahme aus dem Jahr 2013 an, berücksichtigt aber zahlreiche Veränderungen wie die Vergabe der Übertragungsrechte an den Olympischen Spielen durch das IOC an einen privaten Wettbewerber und neue Erkenntnisse über den Fußballrechteanbieter Fifa.
Der Rundfunkrat schließt sich bei 34 anwesenden Mitgliedern einstimmig, bei einer Enthaltung, dem vom Programmausschuss vorbereiteten Papier an und bittet das Haus, noch bestehende Fragen bis zur nächsten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses zu beantworten.