22. August 2014

Ab sofort veröffentlicht der Rundfunkrat auch die Protokolle seiner öffentlichen Sitzungen

Die Vorsitzende des Rundfunkrats eröffnet die öffentliche Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit des Gremiums mit 41 anwesenden Mitgliedern fest.

Auf Beschluss des Rundfunkrats ist der TOP "Beschlussentwurf zum Beratungsergebnis des Ausschusses für Rundfunkentwicklung zur Fortentwicklung des Rundfunkbegriffs" als TOP 4 (neu) in die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung aufgenommen worden. Die anderen TOP verschieben sich entsprechend. Mit dieser Änderung wird die mit Schreiben vom 8. August 2014 versandte Tagesordnung genehmigt.

Frau Hieronymi begrüßt die Zuhörer/innen und erläutert das Verfahren der öffentlichen Sitzungen des Rundfunkrats sowie die anschließende Möglichkeit zur Fragestunde mit den Mitgliedern des Präsidiums und den Vorsitzenden der Ausschüsse nach dem für spätestens 18:00 Uhr vorgesehenen Ende der Sitzung.

Bericht der Vorsitzenden

Die Vorsitzende berichtet aus den Beratungen des Vorstands des Rundfunkrats zum WDR-Gesetz und verweist hierzu auf den Tagesordnungspunkt (TOP 3) der öffentlichen Sitzung.

Bericht des Intendanten

Schwerpunktthemen sind:

  • Programmliche Gesamtbilanz/Fußball-WM 2014/WM-App (Unterhaltungs- und Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks)
  • Media Analyse Hörfunk 2014/II
  • Umzug WDR 5 in die Arkaden/'Morgenecho'
  • Ranking-Formate im WDR Fernsehen
  • Ein Jahr WDR STUDIO ZWEI
  • WDR zum Ausprobieren/WDR-Ausbildungstag am 30. August 2014
  • Programmhighlights, u.a. Zwischenfazit SommerSonderProgramm 2014
  • WDR-Kino-Koproduktion 'Die geliebten Schwestern'

Schwerpunkt der Diskussion ist das Thema Ranking-Formate in WDR Fernsehen. Der Rundfunkrat betont, dass die in WDR Fernsehen aufgedeckten Fälle in keiner Weise mit den Dimensionen der beim ZDF vorgekommenen Fälle vergleichbar sind. Das redaktionelle Eingreifen in diesen Fällen sei gut begründbar gewesen, hätte aber transparent gemacht werden müssen. Festgehalten wird, dass es weiterhin möglich sein müsse, Online-Votings durchzuführen, etwa bei Formaten, bei denen das Internet bewusst und transparent als Beteiligungsmedium eingesetzt wird ('Tor des Monats', '1LIVE Krone'). Gleichzeitig wurde die Aufgabe der Redaktionen betont, Themen mit regionalem Bezug zu NRW auszuwählen und sie dann durch kreativere Formen als reine Ranking-Formate glaubwürdig und interessant aufzubereiten.

Der Rundfunkrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Sachstand Konsequenzen für die WDR-Gremien aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag – Bericht aus der Arbeitsgruppe und Beschluss zum weiteren Verfahren

Der Rundfunkrat nimmt einstimmig bei einer Enthaltung den Sachstand der Beratungen der Arbeitsgruppe WDR-Gesetz zur Kenntnis und spricht sich dafür aus, auf dieser Grundlage die Beratungen fortzuführen.

Der Rundfunkrat beauftragt die Vorsitzende, der Landesregierung die bisherigen Beratungsergebnisse mit entsprechenden Hinweisen zu übermitteln. Dies gilt insbesondere für:

  • die Sicherung angemessener, ggf. auch verkürzter Vorlauffristen für die Entsendung durch die Verbände und der Arbeitsfähigkeit des Rundfunkrats,
  • die Regelung zur fachlichen Kompetenz der Verwaltungsratsmitglieder,
  • die Regelung zur Aufwandsentschädigung.

Der Rundfunkrat beauftragt den Vorstand des Rundfunkrats, sich zur Vorbereitung der weiteren Beratungen der Arbeitsgruppe WDR-Gesetz insbesondere mit folgenden Themen im Kontext der Novellierung des WDR-Gesetzes vertieft zu befassen:

  • Gremienrelevante Themen:
  • Dynamisierung der Gremien (inkl. Übersicht über Wechsel im Rundfunkrat in den letzten drei Amtsperioden),
  • Amtszeitbegrenzungen und Gender-Regelungen (inkl. Übersicht über Amtszeiten anderer öffentlich-rechtlicher Institutionen und Aufsichtsgremien),
  • Transparenz der Gremienarbeit (z.B. Veröffentlichung von Protokollen)
  • Unabhängigkeit der Gremien (Ausschöpfung durch die Gremien).
  • Weitere Themen von Relevanz:
  • Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
  • Rolle und Aufgaben der Töchter von öffentlich-rechtlichen Sendern (Vertiefung auf Grundlage der Beratungen in der AG Beteiligungen)

Der Rundfunkrat erwartet einen Bericht aus den Beratungen von Vorstand und AG WDR-Gesetz möglichst bis zur Sitzung des Rundfunkrats am 28. Oktober 2014.

Beschlussentwurf zum Beratungsergebnis des Ausschusses für Rundfunkentwicklung zur Fortentwicklung des Rundfunkbegriffs

Der Rundfunkrat empfiehlt einstimmig und ohne Enthaltung nachdrücklich den einfachgesetzlichen Rundfunkbegriff im Rundfunkstaatsvertrag um folgende wesentliche Aspekte zu erweitern:

  • Rundfunk muss zum Schutz individueller und öffentlicher Meinungs- und Willensbildung und zur Sicherstellung von Meinungsvielfalt funktionsbezogen ausgerichtet sein, um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an einen dynamischen und zukunftsfähigen Rundfunkbegriff gerecht zu werden.
  • Der Begriff muss zudem technologieneutral und entwicklungsoffen sein, d.h. er soll gewährleisten, dass Rundfunk unter Bedingungen raschen technischen Wandels seine Aufgaben auch bei "neuartigen Diensten" erfüllen kann und nicht an eine bereits eingeführte Technik angeknüpft wird.
  • Der Rundfunkbegriff soll neben dem bestehenden Element der Linearität der Kommunikationsdienste um das Element der Non-Linearität erweitert werden.
  • Der einfachgesetzliche Rundfunkbegriff muss auf den verfassungsrechtlichen abgestimmt sein. Bei einer vom Bundesverfassungsgericht geforderten weiten Auslegung des Rundfunkbegriffs ist auf der einfachgesetzlichen Ebene ggf. eine abgestufte Regelungsdichte erforderlich, um die Entwicklungsoffenheit und Aufgabenerfüllung des Rundfunks im Zuge der rasanten technischen Entwicklung steuern zu können.

Der WDR-Rundfunkrat empfiehlt der Gremienvorsitzendenkonferenz, in diesem Sinne auf der Grundlage ihrer bereits erfolgten Bemühungen an die Diskussion anzuknüpfen und zeitnah einen zukunftsfähigen Rundfunkbegriff zu erarbeiten.

Der WDR-Rundfunkrat bittet den Intendanten, die Diskussion über den in diesem Sinne fortzuentwickelnden Rundfunkbegriff in der Intendantensitzung auf die Tagesordnung setzen zu lassen, um entsprechende Handlungsvorschläge zur erarbeiten. So soll innerhalb der ARD im oben genannten Sinne nachdrücklich an einem fortzuentwickelnden und damit zukunftsfähigen Rundfunkbegriff gearbeitet werden.

IFA 2014 – Ausblick und Vorbereitung

Der Direktor Produktion und Technik hält einen PowerPoint Vortrag zur Information und der inhaltlichen Vorbereitung der Mitglieder auf den Rundgang über das Messegelände der IFA unter Führung von WDR-Experten sowie die dort zu erwartenden Ausstellungsschwerpunkte und die aktuellen technischen Entwicklungen.

Die Vorsitzende skizziert den vorgesehenen Rahmen der Veranstaltung in Berlin mit Führung am 10. September 2014 über das Messegelände und medienpolitischen Gesprächen am Vormittag des folgenden Tages.

Der Rundfunkrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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