Wo sehen Sie die thematischen Schwerpunkte in den letzten zweieinhalb Jahren im Ausschuss für Rundfunkentwicklung und Digitalisierung?
Zu Beginn unserer Amtsperiode Anfang des Jahres 2022 war die Medienlandschaft mehr denn je Veränderungsprozessen ausgesetzt. Dazu gehörten auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie, die zu einem deutlich veränderten Mediennutzungsverhalten führten. Nationale und internationale Medienanbieter standen somit vor einer Vielzahl an neuen Herausforderungen.
Die Europäische Kommission versuchte mit einer Reihe von Gesetzesvorhaben, die Vielfalt und die Unabhängigkeit der Medien in Europa zu schützen und zu stärken. Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act/EMFA) bildet in diesem Kontext eine Komplettierung und einen (vorläufigen) Abschluss nach Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA). Der Ausschuss hat sich bereits in seiner ersten Sitzung im Februar 2022 über den aktuellen Sachstand durch Expertinnen und Experten informieren lassen und die weiteren Verfahrensschritte engmaschig verfolgt. So konnten sich die Mitglieder im Jahresverlauf ein Meinungsbild erarbeiten, welches in einen Entwurf einer Stellungnahme zum EMFA für den Rundfunkrat gemündet ist. Der Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 22. Dezember 2022 die Stellungnahme verabschiedet und veröffentlicht.
Bildung ist nicht allein wegen der Forderung im WDR-Gesetz ein zentraler Aspekt im Programm des WDR. Der WDR ist verpflichtet, mit seinem Angebot einen Beitrag zur Vermittlung von Allgemeinbildung und Fachwissen in Ergänzung zu Schule Ausbildung und Beruf zu leisten. Heutige Mediennutzung ist in einem hohen Maße digital, soziale Medien sind eine immer wesentlichere Informationsquelle für ihre Nutzer, daher ist die Vermittlung von Medienkompetenz verstärkt in das Blickfeld des Bildungsangebots gerückt. Die Mitglieder des Ausschusses haben sich regelmäßig über die vielfältigen WDR-Angebote informiert, die dazu beitragen, dass Kindern und Jugendlichen die Chancen und Risiken digitaler Mediennutzung aufgezeigt werden.
Ein sehr wichtiges Thema für den Ausschuss war und ist der Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Die Mitglieder haben sich regelmäßig über die fortschreitende Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz durch den Sender, z.B. zur Erstellung von Inhalten, informieren lassen. Dabei wurden die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken eingehend beraten und die sich ergebenden Schlussfolgerungen für den WDR mit Vertretern des Senders diskutiert. Mittlerweile wurde die technische Entwicklung auf europäischer Ebene mit der Verabschiedung der KI-Verordnung rechtlich fortgeschrieben. Auch mit den rechtlichen Vorgaben dieser Verordnung und ihren Auswirkungen auf den Sender haben sich die Mitglieder ausführlich beschäftigt.
Darüber hinaus beraten wir im Ausschuss turnusmäßig Berichte des WDR zu wesentlichen Themen wie Jugendmedienschutz, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit. Dazu gehörte neben dem Bericht des WDR-Jugendschutzbeauftragten auch eine Gesetzesnovelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages. Über die Fortschritte und die weiteren Planungen im Bereich des barrierefreien Angebots des WDR haben Expertinnen und Experten informiert, in die Beratungen sind aber auch die persönlichen Erkenntnisse der Ausschussmitglieder eingeflossen. Auch wenn der Ausschuss die Wichtigkeit weiterer Verbesserungen bei der Barrierefreiheit betont hat, sieht er den bisherigen Umsetzungsstand als sehr positiv. Als Beispiel von Maßnahmen sei hier die Live-Untertitelung von WDR-Sendungen, die technische Einführung von klarer Sprache bei „Tatort“-Sendungen oder der Instagram-Account für Gehörlose mit dem Namen „Hand drauf“ genannt.
Ein weiterer Fokus unserer Arbeit in den letzten zweieinhalb Jahren lag auf dem Thema Nachhaltigkeit im WDR in all seinen Aspekten, nämlich ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit. Der vorherige WDR-Rundfunkrat hat bereits 2018 Erwartungen formuliert und diese in einer Stellungnahme veröffentlicht.
Darauf aufbauend hat sich der Ausschuss intensiv mit den vorgelegten Zahlen, Daten und Fakten aus dem WDR und der ARD auseinandergesetzt und diese eingehend analysiert. Ich verweise hierzu gerne auf die Stellungnahme des Rundfunkrats, die der Ausschuss maßgeblich vorbereitet hat.
Darüber hinaus berät der Ausschuss stellvertretend für den Rundfunkrat jährlich den Produzentenbericht, der einen Überblick über die Umsatzvolumina des WDR mit Film- und Fernsehproduzenten gibt.
Regelmäßig beschäftigt sich der Ausschuss zudem mit dem Bereich der Telemedienkontrolle, worauf ich im Folgenden noch eingehen werde.
Inhaltsverzeichnis
- Ausgewählter Teil: Teil 1/4 - Arbeitsschwerpunkte des Ausschusses für Rundfunkentwicklung und Digitalisierung
- Teil 2/4 - Arbeitsweise des Ausschusses
- Teil 3/4 - Digitales WDR-Angebot und dessen Überprüfung
- Teil 4/4 - Zukunftsperspektive des Ausschusses