1. Intendant Tom Buhrow übergibt Amt im kommenden Jahr
Intendant Tom Buhrow hat gegenüber dem Rundfunkrat mitgeteilt, dass er seine laufende zweite Amtsperiode mit Ablauf des Jahres 2024, also in einem Jahr, beenden wird. So möchte er mit Beginn der neuen Beitragsperiode 2025 einen reibungslosen Übergang an der Senderspitze ermöglichen.
Der Rundfunkrat wird sich zu Beginn des kommenden Jahres auf einen Zeitplan für die Wahl der Nachfolge verständigen, so Zurbrüggen. Die Amtszeit des Intendanten beträgt laut WDR-Gesetz sechs Jahre. Der Rundfunkrat wählte Buhrow erstmals im Mai 2013, die Wiederwahl erfolgte im März 2018. Gewählt ist Buhrow vom Rundfunkrat bis einschließlich Juni 2025. Der WDR veröffentlichte zur Ankündigung des Intendanten ebenfalls eine Pressemitteilung.
2. WDR-Haushalt für 2024 genehmigt
Der Rundfunkrat hat den Haushaltsplan des WDR für das kommende Jahr und die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2027 genehmigt. Das Gremium folgte damit der Empfehlung seines Haushalts- und Finanzausschusses (HFA), der die Planwerke zuvor in einer ganztägigen Klausurtagung beraten hatte. Die Vorsitzende des HFA, Gisela Hinnemann, betonte, der Rundfunkrat nehme seine Verantwortung zur kritischen Prüfung des Haushalts sehr ernst und habe in diesem Jahr frühzeitig mit der Entwicklung strategischer Leitfragen unter Beteiligung der anderen Ausschüsse begonnen. Gemeinsam mit der Expertise des Verwaltungsrates sei es so gelungen, neben den konkreten Zahlen des Haushalts 2024 auch die finanziellen Leitplanken für die Zeit ab 2025 in den Blick zu nehmen.
Gisela Hinnemann, Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses
Ein Thema der Haushaltsklausur waren die finanziellen Auswirkungen der Programmgestaltung im digitalen Wandel, die Mittelverschiebungen zugunsten non-linearer Programmangebote und die Verfeinerung der crossmedialen Angebotssteuerung. Darüber hinaus stellte der Ausschuss fest, dass der WDR Maßnahmen ergriffen hat, um die Verbindlichkeit des Investitionshaushalts, also die tatsächliche Umsetzung der geplanten Investitionsvorhaben, sicherzustellen. Rundfunk- und Verwaltungsrat hatten den WDR im vergangenen Jahr dazu aufgefordert. Gisela Hinnemann appellierte an die Geschäftsleitung, bei notwendigen Budgetkürzungen ab 2025 darauf zu achten, keine pauschalen Abschläge nach dem „Rasenmäherprinzip“ vorzunehmen. Stattdessen sei mittelfristig ein struktureller Sparprozess dringend notwendig, der auf die Zukunftsfähigkeit des WDR einzahle.
Zahlen und Fakten für 2024: Der Betriebshaushalt wird planerisch mit einem Defizit von 1,9 Millionen Euro abschließen. In der liquiditätswirksamen Finanzrechnung beträgt das Minus 112,7 Millionen Euro, das durch die allgemeine Ausgleichsrücklage gedeckt wird. Die Ausgleichsrücklage dient als zentrale Steuerungsgröße innerhalb einer Beitragsperiode und dient dem Ausgleich etwaiger Fehlbeträge in den Folgejahren. In der Regel wird in den ersten Jahren ein finanzielles Polster aufgebaut, das im Idealfall am Ende der Beitragsperiode (die aktuelle umfasst die vier Jahre von 2021 bis 2024) wieder aufgelöst wird. Zum Ende des Jahres 2024 kann die aktuelle Beitragsperiode voraussichtlich mit einer schwarzen Null abgeschlossen werden. Es bestehen jedoch Risiken in Bezug auf nicht kalkulierbare Preissteigerungen und Ausgaben für die Kriegsberichterstattung in der Ukraine. Der nächste Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wird im Frühjahr 2024 erwartet. Er wird voraussichtlich eine Empfehlung zur Höhe des Rundfunkbeitrags für die Jahre 2025 bis 2028 enthalten. Die Umsetzung des Vorschlags obliegt den Landesparlamenten. Mehrere Länder haben bereits signalisiert, dass sie einer Erhöhung nicht zustimmen wollen.
3. Programmbeschwerden zu WDR Klima App und ‚MONITOR‘ abgelehnt
Der WDR-Rundfunkrat konnte in den zwei vorliegenden Programmbeschwerden keinen Verstoß gegen die Programmgrundsätze feststellen und schloss sich damit der Einschätzung seines Programmausschusses an. Ein Kritiker bezog sich in seiner Beschwerde auf die „WDR Klima App“ und ihre Inhalte. Speziell kritisierte er die Darstellung eines an den Polen brennenden Erdballs, der als ein Element in der Klima-App dargestellt wird. Die Darstellung widerspreche dem gesetzlichen Auftrag einer objektiven Berichterstattung und könne negativ und beängstigend auf Kinder und Jugendliche wirken. Petra Kammerevert, Vorsitzende des Programmausschusses, erläuterte gegenüber dem Rundfunkrat, dass viele Mitglieder des Programmausschusses der Ansicht gewesen seien, dass eine Thematisierung des Klimawandels und seiner Folgen im Schulunterricht in einer begleiteten Form wichtig und dem Bildungsauftrag des WDR entsprechend sei – das Thema gehöre zur Lebensrealität der Kinder und Jugendlichen und sei dementsprechend abzubilden. Kritisch und intensiv habe man die konkrete Darstellung des brennenden Erdballs diskutiert. Einige Mitglieder betrachteten die grundsätzliche Machart und die hier gewählte Darstellung als dramatisierend und für die Zielgruppe ungeeignet – dieser Ansicht schlossen sich auch im Rundfunkrat einzelne Mitglieder an. Andere Mitglieder des Programmausschusses hatten in der Sitzung darauf verwiesen, dass die App gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern entwickelt worden und demnach davon auszugehen sei, dass sie der Zielgruppe entspreche. Darüber hinaus sei die App als begleitendes Material für den Schulunterricht vorgesehen – die Darstellung würde demnach nicht kontextlos und ohne Einordnung verbreitet. Die „WDR Klima App“ ist ein digitales Lernangebot für die Schulklassen 7 bis 10 und ist seit einem Jahr verfügbar.
Eine zweite Programmbeschwerde betraf einen Instagram-Post auf dem Kanal der Sendung ‚MONITOR‘. Unter dem Titel „Verharmlosende Klima-Sprache“ werden Begriffe, wie sie in der Klimadebatte verwendet werden, dargestellt und alternative Begriffe vorgeschlagen, die die Dringlichkeit des Themas verdeutlichen sollen: z.B. Klimakrise statt Klimawandel oder Erderhitzung statt Erderwärmung. Der Beschwerdeführer kritisiert die Zielrichtung des Beitrags als einseitig und tendenziös. Darüber hinaus rügte er grundsätzlich eine aus seiner Sicht unausgewogene Meinungsdarstellung in der Sendung ‚MONITOR‘. Die Beiträge hätten „stets eine eintönige politische Schlagseite“, in der sich konservative Meinungen nicht wiederfänden.
Der Programmausschuss konnte in dem Instagram-Post ebenfalls keinen Verstoß gegen den Programmgrundsatz der Unabhängigkeit und Sachlichkeit der Nachrichtengebung (§ 5 Absatz 6 Satz 1 WDR-Gesetz) feststellen. Petra Kammerevert erläuterte, dass nach dem WDR-Gesetz auch analysierende und wertende Beiträge Bestandteil des WDR-Programms seien. Grundsätzlich habe der Programmausschuss die Wirkmächtigkeit von Sprache und die plattformtypische Darstellung von Beiträgen auf der Plattform Instagram diskutiert. Die inhaltliche Ausrichtung der Sendung ‚MONITOR‘ bzw. die Darstellung konservativer Meinungen im Gesamtprogramm wurde von einzelnen Mitgliedern des Programmausschusses erneut kritisch diskutiert. Ein Mitglied des Rundfunkrates wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine einseitige Ausrichtung der Sendung auch in der Verwendung und Einordnung von Sprache erkennbar sei.
4. ARD will stärker kooperieren
Intendant Tom Buhrow und seine Programmdirektoren berichteten dem WDR-Rundfunkrat von der letzten ARD-Sitzung in Köln, auf der sich die Intendantinnen und Intendanten auf konkrete Reformschritte zur Sicherung von Qualität und regionaler Vielfalt im Programm bei gleichzeitiger Steigerung der Wirtschaftlichkeit in der Produktion verständigt hatten (Weitere Einzelheiten in der Pressemitteilung der ARD). Im Hörfunk und im linearen Fernsehen sollen – vorbehaltlich der Zustimmung des Rundfunkrats – ab 2024 gemeinsame Programmstrecken bzw. ein Pool gemeinsamer Formate Ressourcen freisetzen. Diese Mittel sollen für die Entwicklung digitaler Angebote für jüngere Zielgruppen und für die Stärkung des regionalen Profils der ARD Mediathek und der ARD Audiothek eingesetzt werden.
Aufgrund des engen Zeitrahmens, in dem bereits erste Kooperationen umgesetzt werden sollen, fordert der Rundfunkrat eine kontinuierliche Information und Beteiligung des Gremiums.
Im Hörfunk startet laut Andrea Schafarczyk, Programmdirektorin NRW, Wissen und Kultur, Ende April 2024 eine vertiefte Kooperation der Informationswellen. Es werde ein kooperatives Abendprogramm ab 20 Uhr geben, das von NDR, rbb und BR produziert werde. Auch bei den Kulturwellen sei eine verstärkte Zusammenarbeit geplant, zum Beispiel mit gemeinsamen Opern- und Konzertabenden. Angekündigt wurde auch eine Kooperation der Popwellen, insbesondere mit einer gemeinsamen Abendschiene bei SWR3. Hier prüfe auch WDR 2 eine Zusammenarbeit mit den Beteiligten. Für die Dritten Fernsehprogramme der ARD kündigte Jörg Schönenborn, Programmdirektor Information, Fiktion und Unterhaltung, eine verstärkte Zusammenarbeit an – insbesondere in Programmbereichen, in denen Regionalität weniger relevant ist. Gemeinsam produzierte Formate sollen im Rahmen sogenannter Poollösungen von den einzelnen Dritten flexibel eingesetzt werden können. Geplant seien unter anderem Kooperationen bei Reise- und Kulinarikformaten sowie bei Verbraucher- und Gesundheitssendungen.
5. Produktionsvertrag für ‚Tatort Münster‘ genehmigt
Der WDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung dem Produktionsvertrag zum ‚Tatort Münster‘ mit dem Titel „Der Fluch der Grabmaske“ zugestimmt. Programmverträge werden im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung beraten, um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Für die genannten Verträge hatte der WDR-Verwaltungsrat im Vorfeld die Zustimmung empfohlen. Alle Programmverträge des Senders über zwei Millionen Euro bedürfen der Zustimmung des Rundfunkrats.
Ausblick
Die nächste Sitzung des WDR-Rundfunkrats findet am 18. Januar 2024 statt, voraussichtlich im Wallraf-Richartz-Museum in Köln.
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