Der WDR-Rundfunkrat hat im Dreistufentest zu prüfen,
- inwieweit das (digitale) Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
- in welchem Umfang das (digitale) Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,
- welcher finanzieller Aufwand für das (digitale) Angebot erforderlich ist.
Von diesen drei Stufen leitet sich der Name des Dreistufentests ab.