15. Januar 1969 - Bundestag verabschiedet Textilkennzeichnungsgesetz

Stand: 15.01.2019, 00:00 Uhr

In fast jedem Kleidungsstück befindet sich ein eingenähtes Etikett, auch Waschzettel genannt. Der kleine Schnipsel aus Stoff oder stoffähnlichem Material gibt Auskunft über das Material, die Pflegeempfehlung und das Herstellungsland. Welche Informationen auf dem Einnäher stehen müssen, regelt seit dem 15. Januar 1969 das Textilkennzeichnungsgesetz.

Textilkennzeichnungsgesetz verabschiedet (am 15.01.1969) WDR Zeitzeichen 15.01.2019 14:48 Min. Verfügbar bis 12.01.2099 WDR 5

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"Es soll dem Verbraucher in Zukunft den Textileinkauf erleichtern – und zwar mit dem Mittel der Rohstoffgehaltsangabe", sagt der damit befasste Düsseldorfer SPD-Abgeordnete Helmut Lenders damals im Bundestag. Dabei müssen die Fasern in absteigender Reihenfolge der Gewichtsanteile auf dem Etikett genannt werden. Das sieht zum Beispiel so aus: 73 Prozent Viskose, 22 Prozent Polyamide, 3 Prozent Polyester und 2 Prozent Lurex.

"Die Etiketten müssen zudem dauerhaft, leicht lesbar, sichtbar und zugänglich sein", erklärt die Rechtsanwältin und Lehrbeauftragte Janina Voogd, Expertin für Design- und Markenrecht in München.

Seide – aber nur im Garn

Auf das Etikett - oder beim Onlinehandel zur Produktbeschreibung - gehören nur festgelegte Faserbezeichnungen wie Wolle, Seide, Baumwolle, Viskose, Nylon, Polyester oder Elasthan. Phantasienamen wie Kuschelstoff oder Edelpolyester sind verboten.

Spielräume haben die Modeunternehmen freilich und nutzen diese auch aus. "Teilweise schreiben Produzenten Materialien wie Seide auf die Etiketten. Aber das sind nur die eingefassten Paspelnähte oder die Garne! Und der Rest vom Produkt besteht dann aus purem Polyester", hat zum Beispiel der Berliner Modedesigner Dawid Tomaszewski beobachtet.

Kunstpelz oder Hundefell?

Eine weitere Schwachstelle zeigt sich bei Pelzen oder Fellen. Diese werden im Etikett oft so bezeichnet: "Enthält nicht textile Bestandteile tierischen Ursprungs". "Das ist ein sperriger Begriff, der wenig aussagekräftig ist", bestätigt die Markenrechtlerin Janina Voogd. Von Kunstpelz über Nerz bis zum Hundefell aus China könne das alles sein, so Voogd.

Auch der SPD-Abgeordnete Helmut Lenders wusste schon 1969 um die Lücken des Gesetzes. "Der Wirtschaftsausschuss war sich darüber im Klaren, dass die Rohstoffgehaltsangabe allein noch nicht ausreichen wird, um die Trageeigenschaften [...] eines Textilerzeugnisses sicher beurteilen zu können."

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