Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am Mittwochnachmittag entschieden, dass über den Bebauungsplan erneut vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt werden muss. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Dienstag keine Entscheidung im Streit zwischen dem Fußball-Bundesligisten und unter anderem einer Bürgerinitiative verkündet.
Das Verfahren könnte jetzt einige Monate, wenn nicht Jahre dauern. Aber die Chancen, dass der FC auf der Gleueler Wiese Trainingsplätze und ein Leistungszentrum bauen darf, sind gestiegen. Für den Verein ist das lebensnotwendig, denn er hat alternativen Standorten längst eine Absage erteilt.
Die Bürgerinitiativen auf der anderen Seite bleiben kämpferisch. Man werde alle juristischen und politischen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine weiteren Ausbau im Landschaftsschutzgebiet zu verhindern, sagte Friedmund Skorzenski von der Bürgerinitiative "Grüngürtel für Alle" in einer ersten Reaktion.
FC plant neues Nachwuchs-Leistungszentrum
Hintergrund des Prozesses ist, dass der Fußball-Club seit 2014 plant, ein neues Nachwuchs-Leistungszentrum sowie weitere Fußballplätze hinter dem Geißbockheim in einem bislang unbebauten Grüngürtel zu bauen. Dagegen hatte unter anderem eine Bürgerinitiative geklagt, einen entsprechenden Bebauungsplan hatte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) bereits als unwirksam erklärt.
Dagegen hatte der 1. FC Köln vor dem Bundesverwaltungsgericht Einspruch eingelegt. Die Stadt hatte dem Club angeboten, nach Marsdorf im Kölner Westen umzuziehen. Doch das hat der Verein Anfang April endgültig abgelehnt und will sich stattdessen rund um das Geißbockheim erweitern. Auf diesem Gelände ist der FC seit über 70 Jahren beheimatet.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- Reporter vor Ort