ZeitZeichen

09.02.1993 - Liberalisierung der Sterbehilfe in den Niederlanden

Stand: 04.12.2017, 15:34 Uhr

In den Niederlanden gilt eine der liberalsten Sterbehilfegesetzgebungen weltweit. Sowohl die Lebensbeendigung auf Verlangen als auch die Hilfe bei der Selbsttötung durch einen Arzt sind dort - bei Einhaltung bestimmter Sorgfaltskriterien - straffrei.

Von Daniela Wakonigg

Die Diskussion um die ethische Dimension der Sterbehilfe ist seit Jahrzehnten unverändert: Für ihre Befürworter ist die Möglichkeit, legal Sterbehilfe in Anspruch nehmen und somit das eigene Leben selbstbestimmt beenden zu können, eine Frage des individuellen Selbstbestimmungsrechts. Ihre Gegner befürchten, dass Alte oder Kranke sich durch die Option der Sterbehilfe zum Sterben gedrängt fühlen könnten, oder sprechen dem Menschen aus religiösen Gründen das Recht ab, sein Leben selbst zu beenden.

Während die breite gesellschaftliche Diskussion über dieses Thema in den Niederlanden seit den 1990er Jahren schrittweise zu einer immer stärkeren Liberalisierung der Sterbehilfe geführt hat, wurden die gesetzlichen Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland erst vor rund zwei Jahren extrem verschärft.

Hierzulande ist es für Ärzte seitdem nicht nur strafbar, Suizidbeihilfe zu leisten, sondern auch, einem Sterbewilligen hierzu die Gelegenheit zu gewähren, zu verschaffen oder zu vermitteln.

Redaktion: Hildegard Schulte

Sterbehilfe in den Niederlanden liberalisiert (am 09.02.1993)

WDR Zeitzeichen 09.02.2018 14:52 Min. Verfügbar bis 07.02.2028 WDR 5


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