ZeitZeichen

20.11.1888 - Patent für die Stechuhr wird erteilt

Stand: 11.03.2016, 10:48 Uhr

“Wer hat an der Uhr gedreht?“ Die Erfassung von Arbeitszeit und Arbeitsleistung begann schon im Mittelalter und nicht erst mit der Stechuhr.

Von Kay Bandermann

Die Mechanisierung der Arbeitsprozesse, ihre Taktung in Schichten und die Forderung der Beschäftigten, fair und genau entlohnt zu werden, führten im Laufe des 19. Jahrhunderts zur Entwicklung einer Technik, die Fluch und Segen zugleich werden sollte.

Die am 20.11.1888 patentierte Kontrolleinrichtung - erfunden von Willard Legrand Bundy - gilt als Meilenstein in der Zeiterfassung. Der „Bundy-Apparat“ hinterließ bei der Betätigung Uhrzeit und Mitarbeiternummer auf einem Papierstreifen. Die staatliche US-Post gehörte zu den ersten Kunden.

Moderne Zeiterfassungssysteme in Betrieben funktionieren über GPS oder W-LAN. Doch die klassische „Stechuhr“ gerät ins Hintertreffen. Sie ist für viele das Synonym für Kontrollwut und Gängelung. In der wissensbasierten Dienstleistungsgesellschaft sind es Kreativität und freie Arbeitszeitgestaltung, die Motivation und Leistung bewirken.

"Ist es wirklich schon so spät?"

Die Stechuhr wird patentiert (am 20.11.1888) WDR Zeitzeichen 20.11.2013 14:48 Min. Verfügbar bis 18.11.2053 WDR 5

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