Im Westen sah man sich von der Flüchtlingswelle aus dem Osten überrollt. Statt Hilfsbereitschaft und Solidarität erlebten viele Vertriebene Ablehnung und Diskriminierung als "Pollacken" und "Rucksackdeutsche". Die westlichen Besatzungsmächte mussten für die Verteilung von Wohnungen per Zwangseinweisung sorgen.
Mit dem Lastenausgleichsgesetz von 1952 wurden zunächst finanzielle Entschädigungen geregelt. Das Bundesvertriebenengesetz von 1953 bündelte viele Gesetze, die Flüchtlingen und Vertriebenen helfen sollten.
So regelte es unter anderem die Anerkennung von Berufsdiplomen, senkte die Zugangsbeschränkungen für freie Berufstätigkeit ab und sicherte die Zuweisung von Arbeitsplätzen für besonders betroffene Vertriebene.
Redaktion: Ronald Feisel