Seiner Meinung nach gelten junge Mädchen als Zeuginnen in Sexualdeliktsfällen per se unglaubwürdig.
Noch heute liest der Emeritus an der Universität zu Köln
Er verteidigte seine Arbeit mit dem Lügendetektor auch dann noch, als der Bundesgerichtshof ihn als "völlig ungeeignetes Beweismittel" abqualifizierte. Er machte sich um die Verbesserung der Arbeitssicherheit verdient.
Redaktion: Hanns Otto Engstfeld