Zahlreiche Koffer lagern im Gepäckausgabe-Bereich eines deutschen Flughafens.

Streik am Flughafen: Diese Rechte haben Passagiere

Stand: 10.03.2025, 10:26 Uhr

Verdi hat bundesweit das Sicherheitspersonal an Flughäfen zum Streik aufgerufen. Was, wenn der eigene Flug dadurch ausfällt? Ein Überblick über die Fluggastrechte.

Ist ein Streik am Flughafen angekündigt, sollten sich Passagiere zunächst bei ihrer Airline oder ihrem Reiseveranstalter über den Status ihres Flugs informieren. Ist der eigene Flug nicht vom Streik betroffen, sollte dennoch mehr Zeit am Flughafen eingeplant werden.

Flug wegen Streik annulliert: Welche Rechte habe ich?

Wurde der Flug wegen des Streiks annulliert, haben Fluggäste laut Verbraucherzentrale NRW grundsätzlich Anspruch auf einen anderen Flug oder eine anderweitige Beförderung, etwa mit der Bahn.

Alternativ können Passagiere auch vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung des Tickets verlangen. Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, Urlauber auf alternativen Wegen ans Ziel zu bringen oder Geld zu erstatten.

Streik am Flughafen - Welche Rechte habe ich?

WDR Studios NRW 10.03.2025 02:38 Min. Verfügbar bis 10.03.2027 WDR Online


Bekomme ich eine Entschädigung?

Grundsätzlich haben Passagiere nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung bei ausgefallenen oder verspäteten Flügen. Allerdings könnten die Fluggesellschaften vermutlich argumentieren, dass die aktuellen Streiks als "außergewöhnlicher Umstand" gelten, der sie von dieser Pflicht entbindet.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes besteht die Entschädigungspflicht bei Streiks auch dann, wenn Angestellte des Flugunternehmens selbst streiken. Aktuell streiken aber nicht die Airline-Mitarbeiter selbst, was gegen eine Entschädigung sprechen könnte.

Flug verspätet: Was sollte man beachten?

Bei längeren Wartezeiten muss die Airline laut Verbraucherzentrale zudem sogenannte Betreuungsleistungen erbringen. Dazu zählen Essen, Getränke und - falls notwendig - eine Übernachtung und der Transfer zu einem Hotel.

Kommt die Airline dem nicht nach, muss sie die Ausgaben erstatten. Daher sollten Belege unbedingt aufgehoben und die Verspätung - zum Beispiel mit Fotos von der Anzeigetafel - dokumentiert werden.

Flug wegen Streik verpasst: Wer ist zuständig?

Verpassen Passagiere hingegen ihren Flug, weil sich aufgrund des Streiks die Sicherheitskontrollen verzögern, wird es komplizierter. Die Sicherheitskontrollen obliegen der Bundespolizei, die diese häufig an private Firmen auslagert.

Daher haben die Fluggesellschaften auf Verzögerungen bei den Kontrollen keinen Einfluss. Mögliche Ansprüche können dann nur gegenüber dem Staat geltend gemacht werden.

Streik am Flughafen: Wo finde ich Hilfe?

Mehrere Unternehmen und Organisationen listen Hilfe über Onlineportale und Apps. Mit der App "Flugärger" bieten beispielsweise die Verbraucherzentralen Informationen und Unterstützung bei der Wahrnehmung von Fluggastrechten an.

Unsere Quellen:

  • Nachrichtenagentur dpa
  • Verbraucherzentrale NRW
  • Artikel von MDR und Tagesschau