Ein Tedi und ein Woolworth auf einer Einkaufsstraße

Corona-Lockdown: Keine Entschädigung für Woolworth und Tedi

Stand: 17.04.2025, 13:22 Uhr

Die Handelskonzerne Woolworth aus Unna und Tedi aus Dortmund bekommen keine Entschädigung, weil ihre Geschäfte im Corona-Lockdown geschlossen bleiben mussten. Das hat jetzt ein Gericht entschieden. Weitere Klagen laufen.

Von Michael Westerhoff

25 Wochen blieben die Geschäfte von Woolworth und Tedi wegen zwei Corona-Lockdowns 2020 und 2021 geschlossen. Den Unternehmen sei damit allein in Baden-Württemberg ein Gewinn von 32 Millionen Euro entgangen, hat die Konzernmutter B.H. Holding aus Dortmund berechnet. Dieses Geld wollten die Handelsunternehmen vom Land Baden-Württemberg als Entschädigungszahlung bekommen.

Ketten fühlten sich gegenüber anderen Geschäften benachteiligt

Symboldbild: "Vorrübergehend geschlossen wegen Corona" steht auf einem Zettel an der Eingangstür eines Einzelhandelsgeschäfts in der Innenstadt

Tedi und Woolworth mussten während des Lockdowns schließen

Während Supermärkte, Drogerien und Baumärkte zu diesem Zeitpunkt auch Artikel, die nicht zum Lebensmittelsortiment gehören, verkaufen durften, mussten Woolworth und Tedi schließen. Die Ketten fühlen sich dadurch benachteiligt. Die B.H. Holding sah sich in mehreren Grundrechten verletzt. Insbesondere im Gleichheitsgebot.

Klage abgewiesen

Das Landgericht Stuttgart wies die Klage jedoch ab. Es liege kein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundsgesetzes vor.

Außenansicht des Landgericht Stuttgart

Das Landgericht Stuttgart hat die Klage abgewiesen

In einer Pandemie seien in Einzelfällen auch solche Benachteiligungen hinzunehmen, argumentierte das Gericht. Die Öffnung von Supermärkten sei beispielsweise durch "gewichtige Belange des Gemeinwohls gerechtfertigt".

Voraussichtlich Berufung

Die Konzernmutter B.H. Holding wird aber wahrscheinlich in Berufung gehen, schreibt sie in einer Stellungnahme an den WDR: "Nach den bisherigen Bewertungen ist es wahrscheinlich, dass die Klägerin Berufung gegen das Urteil einlegen und das Oberlandesgericht Stuttgart sich mit der Sache befassen wird." Das Urteil bezieht sich nur auf Banden-Württemberg. In anderen Bundesländern laufen noch vergleichbare Klagen.

Beide Unternehmen gehören der B.H. Holding

Woolworth mit Sitz in Unna beschäftigt etwa 10.000 Mitarbeiter, Tedi aus Dortmund etwa 23.000. Beide Handelsunternehmen gehören mehrheitlich der B.H. Holding, einer Beteiligungsgesellschaft der Familie Heinig. B und H sind die Initialien von Benjamin Heinig, dem Sohn des Firmengründers. Die Firma sitzt wie eine andere Beteiligungsgesellschaft der Familie im ehemaligen Inhouse-Einrichtungshaus an der B1 in Dortmund.

Der Dortmunder Kaufmann Stefan Heinig hat vor über 30 Jahren KIK gegründet, das ihm inzwischen aber nicht mehr gehört. Die Familie Heinig steht auf der aktuellen Liste der vermögendsten Deutschen des Manager Magazins auf Platz 80. Demnach verfügt die Familie über ein Vermögen von drei Milliarden Euro.

Woolworth und Tedi bekommen keine Entschädigung wegen Corona-Lockdown

WDR Studios NRW 17.04.2025 00:44 Min. Verfügbar bis 17.04.2027 WDR Online


Unsere Quellen:

  • dpa
  • Landgericht Stuttgart
  • North Data
  • Manager Magazin
  • B.H. Holding