Hände eines Gerichtsvollziehers, der einen Auktionshammer betätigt.

Angriff auf Obdachlose in Moers: Haftstrafe für angeklagte Jugendliche

Stand: 06.12.2024, 14:23 Uhr

Für eine brutale Tat an zwei Obdachlosen in Moers sind drei Jugendliche zu längeren Haftstrafen verurteilt worden. Sie hatten im vergangen Februar zwei Obdachlose angegriffen und die Tat gefilmt. Ein Opfer starb.

Verurteilt wurden die beiden Hauptangeklagten im Alter von 18 und 16 Jahren zu Jugendhaftstrafen von 5 beziehungsweise dreieinhalb Jahren – und zwar wegen gefährlicher Körperverletzung. Ein dritter Angeklagter im Alter von 17 Jahren muss eine Jugendhaftstrafe von zweieinhalb Jahren verbüßen.

Mordanklage wurde fallen gelassen

Die Jugendlichen waren zunächst wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt. "Diese Anklage ließ sich im Verlaufe der Hauptverhandlung allerdings nicht aufrecht erhalten", sagte Gerichtssprecher Alexander Lembke dem WDR. Es habe nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können, dass der Tod des obdachlosen Mannes auf die Verletzungen zurückzuführen waren, die ihm die beiden Hauptangeklagten zugefügt hatten.

Obdachlose brutal attackiert

Die Tat ereignete sich im Februar diesen Jahres in einer Garage nahe der Methadonausgabe in Moers. Dort hatten laut Staatsanwaltschaft die beiden Hauptangeklagten zwei dort sitzende Obdachlose brutal attackiert. Demnach setzten sie zuerst Pfefferspray ein und schlugen und traten dann auf die Köpfe ihrer Opfer ein. Der dritte Jugendliche filmte den Angriff mit seinem Handy, um wie es die Staatsanwaltschaft sah, sich später mit diesen Aufnahmen brüsten zu können.

Eines der Opfer erlitt wegen seiner massiven Verletzungen eine Embolie und verstarb einige Tage später im Krankenhaus.

Verhandlung sechs Tage hinter verschlossenen Türen

Im Gegensatz zum Verfahren gegen Erwachsene, findet die Hauptverhandlung gegen Jugendliche bis unter 18 Jahren grundsätzlich nicht öffentlich statt, um ihnen einen besonderen Persönlichkeitsschutz zu gewährleisten und ihre künftige Entwicklung nicht durch schädliche öffentliche Stigmatisierung zu gefährden. Ausschlaggebend ist der Tatzeitpunkt, zu dem der jetzt 18-Jährige noch nicht volljährig war.

Unsere Quellen:

  • Reporter vor Ort
  • Landgericht Kleve

Über dieses Thema berichten wir am 06.12.24 auch in der Lokalzeit aus Duisburg.

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