Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision gegen Lüner Ex-Politiker
Stand: 20.09.2024, 12:56 Uhr
Die Staatsanwaltschaft verzichtet im Fall des ehemaligen Vize-Bürgermeisters Wolski auf eine Revision. Der Lokalpolitiker aus Lünen wurde wegen sexuellen Mißbrauchs zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Von Michael Westerhoff
Die Staatsanwaltschaft Bochum verzichtet im Fall des verurteilten Lokalpolitikers Daniel Wolski auf eine Revision. Das Verfahren habe keine Aussicht auf Erfolg, sagte die Staatsanwaltschaft Bochum nach Prüfung des schriftlichen Urteils. Rechtsfehler konnten nicht festgestellt werden.
Wegen sexuellen Mißbrauchs verurteilt
Wolski war im Mai vom Landgericht Bochum zu dreieinhalb Jahren Haft wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Jugendlichen verurteilt worden. Der ehemalige stellvertretende Bürgermeister von Lünen (Kreis Unna) hatte sich mit Minderjährigen zum Sex verabredet und ihnen dafür Geld gezahlt. Einige von ihnen haben gegen Bezahlung auch Nacktfotos an ihn geschickt. Verurteilt wurde er auch wegen des Besitzes und der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte.
Trotz Haftstrafe auf freiem Fuß
Mit dem Verzicht auf eine Revision ist das Urteil jedoch nicht rechtskräftig. Wolski und sein Verteidiger hatten ebenfalls Revision eingelegt. Darüber muss demnächst der Bundesgerichtshof entscheide. Der 41-jährige SPD-Politiker ist trotz der Verurteilung zu einer Haftstrafe auf freiem Fuß. Das Landgericht Bochum sah keine Fluchtgefahr.
Unsere Quellen:
- Staatsanwaltschaft Bochum