Das Landgericht und Amtsgericht Düsseldorf

Urteil bestätigt: Neun Jahre Haft für Mord an Obdachlosem in Neuss

Stand: 19.09.2024, 16:00 Uhr

Zweieinhalb Jahre nach der tödlichen Messerattacke auf einen Obdachlosen in Neuss hat das Landgericht Düsseldorf heute den inzwischen 19-jährigen Täter zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt.

Von Martin Höke

Die Strafrichter sprachen den zur Tatzeit 17-Jährigen Jugendlichen erneut wegen Mordes schuldig. Der komplette Prozess war aus Jugendschutzgründen nicht öffentlich.

Der Fall musste auf Weisung des Bundesgerichtshofs zum zweiten Mal in Düsseldorf verhandelt werden. Im ersten Anlauf hatte das Landgericht den Angeklagten bereits wegen Mordes verurteilt. Die Verteidigung hatte Revision eingelegt und Erfolg.

Tötungsvorsatz - ja oder nein

Der Jugendliche hatte im April 2022 in Neuss den im Zelt schlafenden Obdachlosen durch eine Zeltplane hindurch mit zwei Messerstichen getötet.

Da im ersten Prozess in Düsseldorf unklar geblieben war, welcher der Stiche denn tödlich war, meinte der BGH, dass möglicherweise beim ersten Stich kein Tötungsvorsatz vorlag - es also nicht unbedingt ein Mord war.

Richter von Tötungsvorsatz überzeugt

Daher musste der Fall nun von einer anderen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf neu aufgerollt werden. Und die Richter kamen zum selben Ergebnis wie ihre Kollegen vor einem Jahr. Sie sollen davon ausgegangen sein, dass jemand, der so zusticht, vorsätzlich handelt.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten neun Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung soll eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt haben.

Der heute 19-jährige Angeklagte war ein halbes Jahr nach der Tat überführt und festgenommen worden.

Angeklagter wollte vom Opfer Drogen

Laut Anklage hatten er und ein Begleiter am frühen Morgen des 22. April 2022 im Bereich der Brücke Verschiebebahnhof in Neuss den im Zelt liegenden Obdachlosen nach Drogen gefragt.

Als der 31-Jährige sagte, dass er keine habe, hatte der Angeklagte nach Überzeugung der Richter durch die Zeltplane hindurch mit einem Messer auf ihn eingestochen. Während die beiden Jugendlichen geflüchtet seien, sei der Obdachlose verblutet. Ein Passant hatte später seine Leiche nahe dem Güterbahnhof gefunden.

Angeklagter hatte zunächst Verdacht auf anderen gelenkt

Der Jugendliche hatte damals den Verdacht zunächst auf einen anderen jungen Mann gelenkt. Dieser 20-Jährige saß deshalb zu Unrecht mehrere Wochen in Untersuchungshaft. Er war erst drei Wochen später aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Mit seiner Falschbeschuldigung hatte der Angeklagte den Verdacht der Ermittler schließlich auf sich selbst gelenkt, weil er bei seiner Aussage Wissen offenbarte, das eine Täterschaft nahelegte.

Auch das aktuelle Urteil kann in der Revision angefochten werden.

Unsere Quellen:

  • WDR-Reporter
  • Landgericht Düsseldorf

Urteil bestätigt: Neun Jahre Haft für Mord an Obdachlosem in Neuss

WDR Studios NRW 19.09.2024 00:24 Min. Verfügbar bis 19.09.2026 WDR Online