Dienst unter Cannabis-Einfluss: Heinsberger Polizist darf entlassen werden
Stand: 17.12.2024, 15:06 Uhr
Ein Polizeikommissar auf Probe darf entlassen werden, wenn er unter dem Einfluss von Cannabis seinen Dienst antritt. So hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden und damit den Eilantrag des entlassenen Polizisten abgelehnt.
Die Kreispolizeibehörde Heinsberg hatte dem Kommissar auf Probe vorgeworfen, im Mai unter dem Einfluss von Cannabis mit seinem Auto zum abendlichen Dienst gekommen zu sein. Auch hätten Ermittlungen ergeben, dass der Mann schon vor der Teillegalisierung Cannabis konsumiert und so gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen habe.
Gericht: Zweifel an charakterlicher Eignung
Der Konsum von Cannabis rechtfertigt die Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, hieß es am Dienstag. Mit diesem Beschluss hat das Verwaltungsgericht Aachen den Eilantrag eines Polizeibeamten gegen seine Entlassung abgelehnt.
Gegen dieses Nüchternheitsgebot habe der Polizeikommissar verstoßen und auch Bußgeldvorschriften des Straßenverkehrsgesetzes verletzt. Sein Verhalten sei mit dem Berufsbild eines Polizeikommissars nicht vereinbar. Es gebe "Zweifel an seiner charakterlichen Eignung", so das Gericht weiter. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Unsere Quellen:
- Deutsche Presse-Agentur