Lohmar: Sexualstraftäter spricht Jugendliche an
Lokalzeit aus Bonn. 19.12.2024. 01:00 Min.. Verfügbar bis 19.12.2026. WDR.
Lohmar: Sexualstraftäter spricht Jugendliche an
Stand: 19.12.2024, 14:41 Uhr
Die Stadt Lohmar warnt vor einem Sexualstraftäter. Der Mann hat Jugendliche angesprochen und ist im Besitz von Kinderpornografie.
Von Anne Burghard
Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Sexualstraftäter. Er soll in Lohmar mindestens eine Jugendliche angesprochen haben und zudem auch im Besitz von kinderpornografischem Material sein. Der 51-jährige hat bereits eine mehrjährige Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen verbüßt.
Kinderheim ruft Polizei
Eine Jugendliche aus diesem Heim wurde von Mann angesprochen
Die Ermittlungen kamen ins Rollen, weil der Mann ein Mädchen aus dem Lohmarer Kinderheim "Hollenberg" angesprochen haben soll. Die Heimleitung rief daraufhin die Polizei. "Die Beamten begleiteten den Mann zu seiner Wohnung. Dort fanden sie Kinderpornografie auf dem Computer des Verdächtigen", sagte der Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, Sebastian Buß .
Stadt verschickt Warnschreiben an Eltern
Der Mann wohnt in der Nähe des Kinderheims und eines Schulzentrums. Die Stadt Lohmar schickte den Eltern bereits ein Warnschreiben. Sie sollen Kinder und Jugendliche dazu anleiten, "sich nicht auf Kontaktversuche fremder Personen einzulassen", schreibt die Stadtverwaltung darin. Sie rät außerdem, dass Kinder ein aufgeladenes Handy dabei haben sollten.
Überwachung durch Polizei wegen Verstoß gegen Führungsauflage
Der Verdächtige werde außerdem nun polizeilich überwacht, so die Stadt Lohmar. Der Fall dieses Mannes, einem ehemaligen Abgeordneten des Rhein-Sieg-Kreistages, hatte vor 14 Jahren für Aufsehen gesorgt. Damals war er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Die Haft hat er bereits verbüßt. Aber er muss sich weiterhin an eine so genannte Führungsauflage halten. Die besagt, dass er keine Kinder ansprechen darf. Ob er wegen des Verstoßes gegen diese Auflage wieder ins Gefängnis muss, prüft die Bonner Staatsanwaltschaft zurzeit.
Unsere Quellen:
- Staatsanwaltschaft Bonn
- Stadt Lohmar
- Reporter vor Ort