Landgericht Wuppertal urteilt: SEK-Hausstürmung war rechtens
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Landgericht Wuppertal urteilt: SEK-Hausstürmung war rechtens
Stand: 17.04.2025, 19:09 Uhr
LKA und Europol ließen ein Haus in Wuppertal stürmen. Der Goldhändler, den sie suchten, war nicht da - wohl aber Frau und Tochter.
Von Wolfram Lumpe
Ünzüle Güder und ihre Tochter wurden von mehreren Detonationen aus dem Schlaf gerissen. Wenig später sahen sie sich frühmorgens mehreren bewaffneten, maskierten Polizisten gegenüber.
Ziel der Aktion war der Ehemann und Vater Tefvik Güder, ein Goldhändler. Er stand im Mittelpunkt von Ermittlungen zu mehreren Fällen von Einfuhr-Umsatzsteuerhinterziehung - europaweit und auch in Wuppertal.
Haus gestürmt, Gesuchter nicht da, Familie schockiert
Das gewaltsame Eindringen des SEK hatte aus Sicht der Polizei einen guten Grund: Es habe Anzeichen gegeben, dass Güder bewaffnet sein könnte, hieß es nach der Stürmung. Die erwies sich aber als großer Fehlschlag, denn der Mann war da gerade gar nicht in Deutschland.
Mit Erlaubnis der Wuppertaler Staatsanwaltschaft war er zu einer Familienfeier in die Türkei gereist. Begründung für die Reiseerlaubnis: Er habe sich bei den Ermittlungen stets kooperativ gezeigt und sei immer erreichbar.
Keine Kommunikation zwischen den Behörden

Wenn ein SEK ein Haus stürmt, kann das die Bewohner schon erschrecken.
Die Spezialkräfte wussten das aber offenbar nicht und hatten die Wuppertaler Staatsanwaltschaft auch nicht über die bevorstehende Verhaftung informiert, hieß es damals. Das sei in solchen Fällen eigentlich üblich, so die Staatsanwaltschaft.
Anfang März zogen Ehefrau und Tochter Güder dann vor eine Zivilkammer des Wuppertaler Landgerichts. Sie wollten Schadensersatz und auch Schmerzensgeld vom Land als vorgesetzter Behörde der Polizei. Beide gaben an, bis heute unter den Folgen der Hausstürmung zu leiden.
Richter sehen keine Verletzung der Amtspfllichten
Das Landgericht wies die Klage ab. Es ging insgesamt um fast 300.000 Euro. Die Begründung der zuständigen Kammer: Das LKA habe keine Amtspflichten verletzt. Gerichtssprecherin Helena Salamon-Limberg erklärte: "Der Vorsitzende hat auch ausgeführt, dass der Einsatz des Landeskriminalamts verhältnismäßig war, weil man dort davon ausgehen konnte, dass es sich um einen gewaltbereiten Festzunehmenden handelte."
Die weitere komplexe juristische Begründung für das Urteil lässt sich so übersetzen: Ob das Landeskriminalamt wusste, dass der Mann nicht da war, zählt am Ende bei der Bewertung nicht. Der Anwalt von Ünzüle Güder überlegt, die Wuppertaler Entscheidung nicht zu akzeptieren und dagegen vorzugehen.
Quellen:
- Reporter vor Ort
- Landgericht Wuppertal