Garzweiler II: Neue Enteignungen könnten nötig werden
Stand: 13.01.2023, 15:31 Uhr
Noch haben nicht alle Eigentümer ihre Grundstücke nahe Lützerath zur Verfügung gestellt, damit RWE dort in den nächsten Jahren Braunkohle abbauen kann. Einige von ihnen wollen sich womöglich komplett verweigern.
Von Tobias Zacher
Am Tagebau Garzweiler II könnten in der Nähe des Dorfes Lützerath neue Enteignungen nötig werden. Das zuständige NRW-Energieministerium bestätigte am Freitag auf Anfrage, dass dort für den Tagebau vorgesehene Flächen teils noch nicht RWE überlassen worden sind. Zugleich erfuhr der WDR, dass mindestens ein Grundbesitzer sein Land dem Konzern RWE nicht zur Verfügung stellen will.
Dabei geht es nicht um das Gebiet Lützeraths, das derzeit von der Polizei geräumt wird, sondern um ein Gelände, das mehrere hundert Meter davon entfernt ist.
Verkauf an RWE ungewiss
RWE betreibt den Tagebau Garzweiler II, in dem Braunkohle abgebaut wird. Der für die Jahre 2023 bis 2025 geltende Hauptbetriebsplan wurde Anfang Dezember genehmigt. Darin ist eine Grenze des Tagebaus vorgesehen, die westlich von Lützerath in der Nähe der Straße L12 verläuft. Innerhalb dieser Grenzen sind "über 96 Prozent der Flächen im Eigentum von RWE Power bzw. sind RWE Power zur bergbaulichen Nutzung überlassen", teilte das grün geführte Energieministerium mit.
Bleiben also vier Prozent, auf die das aktuell nicht zutrifft. Nach Angaben der Landtagsabgeordneten Antje Grothus (Grüne) gehören dazu "Flächen, deren Eigentümer nicht an RWE verkaufen wollen“. Ein Sprecher der Initiative "Alle Dörfer bleiben" teilte auf WDR-Anfrage mit, es gebe "mehrere Menschen", die "im Bereich des Hauptbetriebsplans über Eigentum verfügen und nicht verkaufen wollen".
Drohen jahrelange Prozesse?
Sollten sich die Eigentümer tatsächlich dauerhaft weigern, ihre Grundstücke zu verkaufen, könnten Sie enteignet werden, damit RWE die Flächen für den Braunkohle-Tagebau nutzen kann. Dagegen könnten die Betroffenen klagen.
Im Falle von Lützerath hatte das Oberverwaltungsgericht erst im März 2022 letztinstanzlich entschieden, dass RWE die Ortschaft abbaggern darf. Aus diesem Grund läuft derzeit die Räumung des von Aktivisten besetzten Weilers.
Mit Blick auf die jetzt diskutierten Grundstücke westlich von Lützerath seien in den kommenden Jahren "langwierige und juristisch unsichere Enteignungen" zu befürchten, schlussfolgert die Grünen-Abgeordnete Grothus in einer Mitteilung. Sie fordert eine Neuplanung des Tagebaus und einen Stopp der Räumung von Lützerath. Gegenüber dem WDR sagte Grothus, bei den Grundstücken, die RWE noch nicht gehören, handele es sich um Ackerflächen.
Der grüne NRW-Justizminister Benjamin Limbach hält das für nicht gerechtfertigt. Das Gebiet, das im Moment geräumt wird, gehöre schon RWE und der Konzern habe das Recht, auch die fehlenden Flächen zu nutzen, sagte Limbach im Deutschlandfunk: "Insofern sehe ich da nicht, dass man diese Flächen nicht in Anspruch nehmen kann."
Grüne Ministerin wäre zuständig
Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und seine Stellvertreterin Mona Neubaur (Grüne)
Besonders heikel: Eine mögliche Enteignung fiele in die politische Zuständigkeit des Energieministeriums, das die Grüne Mona Neubaur leitet. In ihrer Partei brodelt es seit Beginn der Räumung in Lützerath zunehmend. Ihre Grüne Landespartei hatte vergangenes Jahr in ihrem Wahlprogramm beschlossen, sich "für die Abschaffung von Zwangsumsiedlungen und Enteignungen für Kohle" einzusetzen. Auch die Bundesgrünen hatten sich ins Wahlprogramm geschrieben: "Niemand soll mehr für einen Tagebau sein Zuhause verlassen müssen." Falls nun künftig neue Enteignungen für Braunkohle nötig werden, würde das ihre Partei wohl weiter in Aufruhr versetzen.
Die Eigentümer, die ihre Grundstücke RWE nicht zur Verfügung stellen möchten, wollen zum jetzigen Zeitpunkt anonym bleiben. Ein Sprecher von "Alle Dörfer bleiben" sagte zur Begründung, sie fühlten sich von RWE und der Landesregierung unter Druck gesetzt, ihre Flächen doch zu verkaufen.
RWE antwortete schriftlich auf eine WDR-Anfrage, es sei ein "ein normales, geregeltes Verfahren, dass der Bergbau die Inanspruchnahme von Ackerflächen mit den Eigentümern/Pächtern mit einem mehrjährigen Vorlauf sukzessive regelt". Genauere Angaben zu den jetzt diskutierten Flächen wollte der Konzern unter Verweis auf den Datenschutz nicht machen.