Die Kosten für Pflegebedürftige in der stationären Pflege sind in NRW mit am höchsten. Das geht aus einer aktuellen Erhebung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) hervor. Nur in Baden-Württemberg liegen die Kosten noch etwas höher. Während der zu zahlende Eigenanteil (ohne Zuschüsse gerechnet) im Bundesdurchschnitt 2.248 Euro beträgt, müssen in NRW Pflegebedürftige für ihren Aufenthalt in einer stationären Einrichtung im Schnitt 2.587 Euro zuzahlen - Monat für Monat.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) macht dafür unter anderem das im Vergleich zu anderen Bundesländern höhere Lohnniveau verantwortlich. Außerdem weise NRW "im bundesweiten Vergleich eine Spitzenposition beim Personaleinsatz im Bereich 'Pflege und Betreuung' und bei der Fachkräftequote auf", so Laumann in seiner Antwort auf eine kleine Anfrage der SPD-Fraktion.
Viele tarifgebundene Einrichtungen in NRW
Das bestätigt auch die AOK. "Insbesondere haben wir im Bundesvergleich in Nordrhein-Westfalen den dritthöchsten Anteil an Fachkräften festzustellen, was ebenfalls zu höheren Durchschnittsentgelten führt", teilt die Krankenkasse auf Nachfrage mit. Nach Angaben der AOK lag der Anteil an tarifgebundenen Einrichtungen in freigemeinnütziger und öffentlicher Trägerschaft schon im Jahr 2017 in NRW bei 71,2 Prozent, bundesweit aber nur bei knapp über 60 Prozent. "Eine vergleichbare Gemengelage ist nur noch in Baden-Württemberg anzutreffen", so die Krankenkasse.
So berechnet sich der Eigenanteil
Der Eigenanteil, den Pflegebedürftige in NRW für ihre Pflege in Pflegeheimen selbst aufbringen müssen, setzt sich aus verschiedenen Kosten zusammen. Er ist unter anderem abhängig vom Pflegegrad.
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 müssen den Großteil der Pflegekosten selbst tragen, sie bekommen nur einen geringen Zuschuss von 125 Euro monatlich. Ab dem Pflegegrad 2 müssen Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen - neben weiteren Kosten - einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) zahlen. Dieser ist von Heim zu Heim unterschiedlich, aber für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Heimes gleich. Er steigt also nicht bei einem höheren Pflegegrad bzw. Pflegebedarf.
Kosten für Investitionen, Unterkunft und Verpflegung
Zu den weiteren Kosten zählen etwa Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die Investitionskosten des Heimes. Diese beinhalten die Ausgaben eines Heimbetreibers für Gebäude, Leasingaufwendungen oder sonstige Instandhaltungskosten. Sie sind damit unter anderem abhängig von Lage und Ausstattung, können sich also von Pflegeheim zu Pflegeheim deutlich unterscheiden. Hier dürfen aber "nur die Investitionsaufwendungen berechnet werden, die dem Träger tatsächlich entstanden sind bzw. in der Abrechnungsperiode tatsächlich entstehen werden", führt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) aus.
Hinzu kommt noch Kosten für eine länderspezifische Ausbildungsumlage sowie sonstige individuelle Zusatzleistungen wie etwa Einzelzimmer-Zuschläge.
Zuschuss je nach Aufenthaltsdauer
Seit Januar 2022 erhalten Pflegebedürftige zwar einen Zuschuss von der Pflegekasse, allerdings nur auf die zu zahlenden Pflege- und Ausbildungskosten. Dieser Zuschlag beträgt ab Pflegegrad 2 im ersten Jahr 5 Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 und ab dem vierten Jahr 70 Prozent.
Über die Höhe der Pflegekosten und den Eigenanteil verhandeln die Pflegekassen mit jedem einzelnen Anbieter im jeweiligen Bundesland. Deshalb kann es hier immer wieder zu großen Unterschieden kommen.