Hausärzte in NRW können schon länger, nach eigenem Ermessen, die neuen, an Omikron angepassten Corona-Impfstoffe von Biontech und Moderna verimpfen. Doch was ist mit kommunalen Impfangeboten, wie städtischen Impfzentren und Impfbussen? Müssen diese noch auf eine klare Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) für die neuen Vakzine warten - oder können sie schon loslegen?
Darüber herrschte mehr als eine Woche lang Unsicherheit, beispielsweise der Kreis Warendorf und der Kreis Steinfurt sagten geplante Impfaktionen ab. Mit einem neuen Impferlass schafft das NRW-Gesundheitsministerium nun Klarheit.
Gesundheitsministerium: "Impfungen mit den neuen Stoffen möglich"
In einem Beschlussentwurf hat die Stiko betont, dass Auffrischungsimpfungen gegen Corona künftig bevorzugt mit den neuen Omikron-Impfstoffen erfolgen sollen. Das NRW-Gesundheitsministerium kommentiert dies in einer Mitteilung zu einem neuen Impferlass: "Es ist davon auszugehen, dass der Beschlussentwurf [der Stiko] zeitnah in einer entsprechenden Empfehlung umgesetzt wird."
Entsprechend habe das Ministerium seine Erlasslage angepasst. "Damit sind nun auch in den Impfangeboten der Kreise und kreisfreien Städte Impfungen mit den neuen Omikron-Impfstoffen möglich."
Kommunen waren verunsichert
Beispielsweise in Mönchengladbach, Hamm und dem Kreis Recklinghausen waren schon vorher die neuen Impfstoffe bei kommunalen Impfangeboten gespritzt worden. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums hatte dem WDR dazu vor rund einer Woche mitgeteilt, dass die Kommunen dies "auf eigenes Risiko" täten und sie, solange keine Stiko-Empfehlung vorliege, eventuell auch Haftungsfragen selbst klären müssten.
Den Städten und Gemeinden wurde von Seiten des Ministeriums dringend geraten, die Empfehlung der Stiko zu den neuen Impfstoffen abzuwarten. Dies hatte bei einigen Kommunen zu Verunsicherung geführt und sie hatten auf die Verwendung der Omikron-Stoffe erst einmal verzichtet.
Mit dem neuen Impferlass ist klar: Alle Städte und Gemeinden in NRW können für kommunale Impfangebote die neuen Vakzine verwenden, der Rahmen ist durch das Gesundheitsministerium gesetzt.