Neue Fußfessel soll Opfer in NRW besser schützen

Stand: 16.04.2025, 15:39 Uhr

In NRW sollen bald nicht nur Täterinnen und Täter, sondern auch potentielle Opfer einen elektronischen Tracker erhalten. Das allerdings auf freiwilliger Basis.

Hessen und Sachsen nutzen sie bereits, jetzt soll sie auch in NRW zum Einsatz kommen - die Fußfessel nach dem sogenannten "spanischen Modell".

Anders als bislang bekommen dabei nicht nur Täterinnen und Täter eine Fußfessel zur besseren Überwachung. Auch die möglichen Opfer werden mit einem Tracker ausgestattet - allerdings auf freiwilliger Basis, wie das Justizministerium betont.

Alarm auch außerhalb von Sperrzonen

Bislang konnte mit der Fußfessel nur der Standort der Gefährderin oder des Gefährders überwacht werden. Zusätzlich konnten Sperrzonen definiert werden, in denen das System Alarm schlagen sollte.

Mit dem zusätzlichen Tracker soll das System auch dann funktionieren, wenn sich die oder der Überwachte außerhalb der Sperrzonen einer gefährdeten Person nähert. Dann werde sofort die örtlich zuständige Kreispolizeibehörde verständigt, die dann die notwendigen Schutzmaßnahmen veranlasst, so das Justizministerium.

Innen- und Justizminister loben System

"Das neue System ist aus Sicht des Opferschutzes der herkömmlichen Fußfessel überlegen", erklärte Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne). "Bisher konnten wir nur feste Sperrzonen überwachen und dem Opfer Sicherheit in einem bestimmten Raum verschaffen. Außerhalb dieser Zonen aber fühlten sich die Opfer weiter unsicher. Die Freiheitsbeschränkung war für sie letztlich größer als für die Täter. Das ist nun anders."

Auch NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sieht deutliche Verbesserungen für die Betroffenen. "Ich bin froh, dass wir unsere technischen Möglichkeiten so ausschöpfen. Damit versetzen wir die Polizei in die Lage, potenzielle Opfer effektiver zu schützen."

System bereits im Einsatz

Laut Justizministerium kommt diese sogenannte "Domestic-Violence Technik" bereits seit März bei einem Straftäter zum Einsatz, der eine langjährige Freiheitsstrafe wegen eines versuchten Tötungsdeliktes verbüßt hat. Ein Gericht in NRW ordnete demnach die elektronische Aufenthaltsüberwachung an, weil es konkrete Hinweise dafür sah, dass der Entlassene Rachegedanken hegen und erneut Kontakt zu der Opferfamilie suchen könnte.

Über das Thema berichten wir am Mittwoch (16.04.) auch in den Hörfunknachrichten.

Unsere Quellen:

  • Pressemitteilung von Justiz- und Innenministerium