Noch ist nicht klar, wie es dazu kommen konnte, dass ein Balkon in Mönchengladbach plötzlich abgebrochen ist und zwei Menschen mit in die Tiefe gerissen hat. Die Ermittlungen dazu haben gerade erst begonnen. Bausachverständige halten als Ursache Materialermüdung für möglich. Aber auch ein Konstruktionsfehler beim Bau des Balkons sei denkbar. Der Fall Mönchengladbach wirft viele Fragen auf - auch, wenn es um den eigenen heimischen Balkon geht.
Kann ich erkennen, dass mein Balkon einsturzgefährdet ist?
Die meisten Balkone, vor allem wenn sie älter sind, sind laut Christoph Heemann von der Bauingenieur-Kammer NRW aus Beton gemacht. Denen sei oft nicht anzusehen, in welchem Zustand sie sind und welche Last sie noch tragen können. Um sicherzugehen, sollten Eigentümer einen Blick drauf haben, im Zweifelsfall einen Bausachverständigen zu Rate ziehen. Einfacher ist das bei Balkonen aus Holz, die mürbe sind oder erkennbar faulen. Da ist von vornherein Vorsicht geboten. Auch sichtbar rostige Stahlträger sollten eine Warnung sein.
Gibt es staatlich verordnete regelmäßige Kontrollen?
Die gibt es nicht, jedenfalls nicht bei bestehenden Gebäuden. Anders ist das bei Neu- und Umbauten. Für die gilt in NRW seit 2019: Was Architekten und Statiker geplant und berechnet haben, muss von sogenannten qualifizierten Tragwerksplanern gegengecheckt werden. "Dafür muss der Bauherr sorgen", sagt Christoph Heemann von der Bauingenieur-Kammer NRW. Allerdings weist Heemann daraufhin, dass diese Kontrollen nur stichprobenartig erfolgen. "Da wird nicht jeder Stein umgedreht." Danach allerdings, wenn das Gebäude fertig ist und in Betrieb geht, kontrolliert niemand mehr. Auch nicht nach 40, 50 oder 100 Jahren. Hier greift die Verantwortung des Eigentümers. Er ist dafür verantwortlich, dass sein Haus sicher ist und niemand gefährdet wird.
Was sollte ich als Mieterin oder Mieter beachten?
Ein Balkon ist dazu da, ihn zu nutzen, und so sollte er auch konstruiert sein. Er muss selbst große Lasten wie meterhohen Schnee halten können. Daher sollten auch Menschen auf dem Balkon, Outdoor-Möbel, Blumentöpfe kein Problem sein. Selbst ein kleines Hochbeet sollte ein alter Balkon tragen können, sagen Experten. Bestehen Zweifel an der Stabilität und Sicherheit, sollten Mieterinnen und Mieter sich an die Hauseigentümerin oder den Hauseigentümer wenden. Experten raten, sich bereits vor dem Einzug zu erkundigen. Im schlimmsten Fall, wenn der Balkon sichtbar ein Risiko darstellt, aber die Eigentümerin oder der Eigentümer nichts dagegen unternimmt, könnte ein Anruf bei der zuständigen kommunalen Bauaufsichtsbehörde helfen. Die müsste dem Hinweis dann nachgehen.