"Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt werden", sagt der Artikel 3 des Grundgesetzes. Für Homosexuelle galt das lange Zeit nicht. Nach § 175 wurden sie seit 1871 wegen ihrer sexuellen Orientierung bestraft. Erst heute vor 25 Jahren wurde diese Regelung aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Autor: Ariane Hoffmann.
Der Paragraph 175 wird gestrichen (am 10.03.1994)
WDR 2 Stichtag. 10.03.2019. 04:12 Min.. Verfügbar bis 07.03.2029. WDR 2.