Konzertkarten des Veranstalters Eventim.

Eventim darf Ticket-Versicherungen nicht aufdrängen

Stand: 01.04.2025, 11:38 Uhr

Die Ticketplattform Eventim muss sich bei Werbung für Versicherungen künftig zurückhalten.

Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden. Die Verbraucherzentrale hatte geklagt, weil Eventim Kunden, die zum Beispiel eine Karte für ein Konzert kaufen, mehrfach Ticket-Versicherungen anbietet. Beim Bestellvorgang ploppen häufiger entsprechende Pop-Up-Fenster auf. Damit würden Käufer manipuliert, entschied das Gericht. Eventim darf ab sofort nur noch einmal darauf hinweisen, dass der Abschluss einer Ticketversicherung möglich ist.

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