Listenhunde in NRW
Bestimmte Hunde werden rassebedingt als potenziell gefährlich eingestuft. Die auf den Rasselisten erfassten Hunde werden Listenhunde genannt. Wer einen gelisteten Hund halten möchte, muss bestimme Voraussetzungen und Auflagen erfüllen. Ein Überblick über die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen.