Warum ein „barrierefreies Internet“ wichtig ist
Ab Ende Juni 2025 müssen digitale Produkte und Dienstleistungen in Deutschland barrierefrei sein. Das betrifft unter anderem Computer und Laptops, Smartphones und Mobiltelefone. Aber auch die Internetseiten und Apps von Onlinehandel, Telekommunikations- und Messengerdiensten sowie Bankdienstleistungen.
Barrierefrei heißt konkret: „Alle Menschen müssen auf die Inhalte zugreifen und diese verstehen können“, sagt Eva Rabung vom Institut der Deutschen Wirtschaft. Das aber können sehr viele Menschen beim Großteil der Internetseiten und Webshops bislang nicht. Denn: „Die meisten nutzen das Internet, indem sie sehen, hören, eine Maus und eine Tastatur bedienen“, sagt Eva Rabung. Sobald aber jemand Schwierigkeiten beim Sehen, beim Hören oder in der Motorik habe, stoße er bei den gängigen Angeboten im Netz schnell an Grenzen.
Barrierefreies Internet
Hier und heute. 14.03.2025. 07:42 Min.. Verfügbar bis 14.03.2027. WDR.
So betreffe das barrierefreie Internet längst nicht nur Menschen mit einer Behinderung, sagt Rabung. Wobei es allein mehr als zehn Millionen Menschen in Deutschland mit einer anerkannten Behinderung gebe. So benötige nicht jeder Mensch mit Behinderung barrierefreie Webseiten oder Produkte, aber viele Menschen ohne offiziell anerkannte Behinderung profitierten davon – wie etwa ältere Menschen, Personen mit einer Sehschwäche, mit eingeschränktem Hörvermögen oder Schwierigkeiten bei der Farbwahrnehmung.
Wie eine barrierefreie Internetseite aussieht
![Montage: Frau vor Laptop, Screenshot WDR | Bildquelle: WDR/imageBROKER / Jochen Tack[M]bhm Montage: Frau vor Laptop, Screenshot WDR](/wdr-migration/barrierefrei-100~_v-ARDAustauschformat.jpg)
Ab Ende Juni 2025 müssen digitale Produkte und Dienstleistungen in Deutschland barrierefrei sein.
Eine barrierefreie Internetseite müsse zunächst die Möglichkeit bieten, sie nur mit Hilfe der Tastatur zu bedienen, sagt Rabung. Zudem muss man die Seite vergrößern können – damit man sie auch dann lesen kann, wenn man nicht gut sieht.
Wichtig ist außerdem, dass es für Bilder immer auch einen Alternativ-Text gibt. Denn nur dann können die entsprechenden Informationen auch von Hilfs-Soft- oder -Hardware weitergegeben werden. Zum Beispiel von Screen-Readern, die die Texte einer Website vorlesen, oder Braille-Zeilen, die die Inhalte in Blindenschrift übersetzen. Ebenfalls wichtig seien ausreichende Kontraste. „Wenn ich zum Beispiel gelbe Schrift auf orangenem Hintergrund sehe“, sagt Rabung. „Dann zeigt das schon, dass sich da offenbar niemand Gedanken gemacht hat.“
Und auch die Farbwahl sei ein wichtiges Thema. Vergisst man etwa in einem Online-Formular etwas auszufüllen oder macht einen Fehler, wird dies nach wie vor bei vielen Websites mit einem roten Rahmen markiert. „Menschen mit einer Rot-Grün-Schwäche hilft das aber nicht weiter“, sagt Rabung. Sinnvoller sei es, statt eines roten Rahmens Haken oder Ausrufezeichen zu verwenden.
Was passiert, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden
Bislang erfülle in der Tat nur ein Bruchteil der Internetseiten diese Voraussetzungen, sagt Eva Rabung. So eine Umstellung bedeute natürlich Arbeit, „weil da viele Menschen mitdenken und -arbeiten müssen, wie zum Beispiel der Programmierer, der Designer, die Redaktion“, sagt Rabung. „Das macht es natürlich kompliziert.“ Die gute Nachricht aber sei: „Es geht“.
Außerdem gebe es bereits eine geplante Überwachungsbehörde. „Die ist gerade dabei, gegründet zu werden“, sagt Rabung. Bei dieser könne man dann entsprechende Verstöße melden. „Die setzt dann eine Frist, bis zu der die Seite barrierefrei gestaltet sein muss.“
Passiert das nicht, drohten Geldstrafen oder sogar ein Verkaufsverbot. „Wir gehen daher davon aus, dass sich da in den nächsten Monaten was tun wird“, sagt Eva Rabung. Spätestens dann, wenn die Überwachungsbehörde mit ihrer Arbeit beginne.