Mit einer deutlichen Mehrheit hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Beschneidung von jungen Muslimen und Juden erlaubt. Voraussetzung: Sie müssen nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden. Damit herrscht wieder Rechtssicherheit, nachdem ein Kölner Gericht sie als Körperverletzung eingestuft hatte.