Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte unverheirateter Väter
Vaterfreude über Richterspruch
Stand: 03.08.2010, 15:36 Uhr
Das aktuelle Sorgerecht ist verfassungswidrig. Es missachtet die Rechte unverheirateter Väter. Nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hoffen betroffene Väter nun, bald für ihre Kinder sorgen zu dürfen.
Seit vielen Jahren setzt sich der Verein "Väteraufbruch für Kinder" dafür ein, die Position der Väter in Sorgerechtsfragen zu stärken. Der bundesweit tätige Verein wurde 1989 gegründet und setzt sich aus mehr als 150 Ortsgruppen und lokalen Kontaktstellen zusammen. WDR.de sprach mit dem Kölner Kreisvorsitzenden Christopher Ankerstein über das aktuelle Urteil und die Folgen.
WDR.de: Die Gerichte haben entschieden, jetzt muss die Politik neue Regelungen zum Sorgerecht auf den Weg bringen. Sind Sie zufrieden?
Christopher Ankerstein: Wir freuen uns natürlich sehr über das Urteil. Schließlich haben wir seit Jahren dafür gekämpft, ein gemeinsames Sorgerecht im Gesetz zu verankern. Mit seinem Urteil ist das Bundesverfassungsgericht der Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gefolgt und hat die Rechte der Väter gestärkt. Damit bleibt dem Gesetzgeber nun nichts anderes übrig, als das bestehende Gesetz zu ändern.
WDR.de: Was erwarten Sie sich vom neuen Gesetz?
Ankerstein: Es stehen zwei Varianten zur Disposition: die Antragslösung und die Widerspruchslösung. Bei der Antragslösung könnte der nichteheliche Vater das Sorgerecht bei Gericht beantragen. Die Folge wäre eine Vielzahl von Prozessen. Daher bevorzugen wir die Widerspruchslösung. Danach hätten automatisch beide Eltern das Sorgerecht und nur in den Fällen, in denen die Mutter Widerspruch einlegt, müsste ein Gericht entscheiden.
WDR.de: Wann rechnen Sie denn mit einer gesetzlichen Lösung?
Ankerstein: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat bereits angekündigt, dass sie direkt nach der Sommerpause einen Gesetzesentwurf vorlegen wird. Daher hoffen wir, dass es schon 2011 eine neue Regelung des Sorgerechts geben wird. Bis dahin kann die fehlende Zustimmung der Mutter zum gemeinsamen Sorgerecht durch ein Gerichtsurteil ersetzt werden.
Das Gespräch führte Peter Schneider