Wegen Kopftuch-Verbot droht Entlassung aus dem Schuldienst
Lehrerinnen widersetzen sich
Stand: 25.09.2006, 20:10 Uhr
Mittlerweile elf muslimische Lehrerinnen widersetzen sich dem seit Mai geltendem Kopftuch-Verbot an nordrhein-westfälischen Schulen. Jeder Verstoß werde einzeln geprüft, hieß es im Schulministerium. Den Lehrerinnen droht unter Umständen die Entlassung aus dem Schuldienst.
Nach Informationen der NRW-Bezirksregierungen und des Schulministeriums weigern sich im Regierungsbezirk Düsseldorf fünf, in Köln drei, in Münster zwei Lehrerinnen und im Regierungsbezirk Arnsberg eine Lehrerin, auf das Kopftuch im Unterricht zu verzichten. Lediglich aus dem Regierungsbezirk Detmold gibt es keine Probleme mit der Umsetzung des Gesetzes.
Gegenüber WDR.de sagte Herbert Spies, Sprecher des Schulministeriums, dass jeder Fall einzeln geprüft werde. "Zunächst einmal gibt die Schulleitung der Lehrerin die Möglichkeit, in einer Frist von zwei Wochen auf das Tragen des Tuches zu verzichten", so Spieß. Weigert sie sich weiterhin, erhalte sie eine so genannte Untersagungsverfügung der Bezirksregierung. Gegen diese Verfügung kann die Lehrerin Einspruch einlegen und letztlich Klage beim Verwaltungsgericht Münster einreichen. "Das ist dann ein sehr langwieriger Prozess", räumte der Sprecher ein. Zwei solcher Unterlassungsverfügungen waren dieser Tage nach Ablauf der zweiwöchigen Frist verschickt worden.
Gesetz gilt seit dem neuen Schuljahr
"Dieses Gesetz ist nicht integrierend, sondern aussortierend", sagte die Sprecherin der Initiative für Selbstbestimmung in Glaube und Gesellschaft, Maryam Brigitte Weiß. Die Initiative ist ein Zusammenschluss der betroffenden Lehrerinnen. "Das Gesetz ist verfassungsfeindlich, weil es keine Rücksicht auf die Gleichheit der Religionen nimmt", so Weiß. Das Gesetz hat festgelegt, dass Kopftücher verboten, die Nonnentracht oder jüdische Symbole wie etwa die Kippa als Kopfbedeckung für Männer allerdings erlaubt sind.
Das Kopftuch-Verbot gilt in NRW seit dem neuen Schuljahr. Es verbietet muslimischen Lehrerinnen während des Unterrichts das Tragen eines Kopftuches. Der Landtag hatte das Gesetz im Mai mit den Stimmen der CDU/FDP-Koalition verabschiedet. Zu diesem Zeitpunkt waren etwa 20 muslimische Lehrerinnen bekannt, die ein Kopftuch im Unterricht trugen.