Kaiser und König sind Herrscher direkt von Gottes Gnaden - davon jedenfalls ist der Adel im Mittelalter überzeugt. Deshalb nehmen Kaiser und Könige auch das Recht zur Investitur, also zur Einsetzung eines Bischofs in sein Amt, für sich in Anspruch.
Für weltliche Herrscher und Bischöfe ist das eine Win-win-Situation: Nur die ranghohen Kirchenvertreter sind gebildet genug, um administrative Aufgaben im Staat erledigen zu können; besser ist es für den weltlichen Herrscher also, einen treu ergebenen Vertreter in dieses hohe Kirchenamt einzusetzen. Im Gegenzug erwerben die Bischöfe Markt- und Zollrechte und dürfen Grafschaften, teils sogar Herzogtümer verwalten.
Die uneinsichtigen Heinrichs
Nicht allen aber gefällt diese Regelung. Vor allem dem Papst ist sie ein Dorn im Auge. Als es König Heinrich IV. im Jahr 1075 wagt, einen königlichen Kaplan zum Erzbischof von Mailand zu ernennen, platzt Papst Gregor VII. endgültig der Kragen.
Er verlangt die Rücknahme der Investitur, doch die Mehrheit der deutschen Bischöfe, die um ihre weltlichen Güter bangen, stellt sich hinter ihren König. Gemeinsam erklären sie den Papst für abgesetzt. Aber Gregor weiß sich zu wehren und belegt den König kurzerhand mit dem Kirchenbann. Der Rest wird als Heinrichs reuevoller "Gang nach Canossa" 1077 Teil der Geschichtsbücher.
1078 spricht Gregor schließlich ein allgemeines Investiturverbot aus. Aber Heinrich setzt weiter Bischöfe ein, und auch sein Sohn Heinrich V. geht auf Konfrontationskurs. Schließlich wird auch er exkommuniziert - und muss mit dem neuen Papst Calixt II. verhandeln.
Trennung von Staat und Kirche
Am 23. September 1122 tauschen die beiden Parteien in Worms zwei Urkunden aus. "Ich, Heinrich, von Gottes Gnaden erlauchter Kaiser der Römer, überlasse der Heiligen katholischen Kirche jede Investitur mit Ring und Stab", steht in der einen Urkunde geschrieben. Und in der anderen gestattet Calixt, "Knecht der Knechte Gottes, Dir, meinem lieben Sohn Heinrich, dass die Wahlen der Bischöfe und Äbte im deutschen Königreiche in Deiner Gegenwart stattfinden".
Nach dem Wormser Konkordat lernen Staat und Kirche langsam, dass die weltlichen Dinge weltlich und die geistlichen Dinge geistlich zu regeln sind. Zu diesem Verständnis trägt das Konkordat maßgeblich bei. Deshalb werden die Bischöfe heute eben nicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel bestimmt, sondern vom Papst, und von einem anderen Bischof geweiht.
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