Urteil nach Femizid vor 22 Jahren im Steinfurter Bagno: Lebenslang
Stand: 17.01.2025, 13:27 Uhr
Fast 22 Jahre nach der Tötung einer Frau in der Steinfurter Parkanlage Bagno gab es am Freitag vor dem Landgericht Münster das Urteil. Der Täter muss wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis.
Von Dominik Hamers
Der 53-jährige Angeklagte hat während des gesamten Prozesses vor dem Landgericht Münster geschwiegen. Am Freitag gab es das Urteil. Er wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Davon werden ihm ein Jahr und ein Monat aus einer Haft, die er bereits in Frankreich abgesessen hat, angerechnet.
Als Mordmerkmal erkannte das Gericht niedrige Beweggründe. Im April 2003 hat er seine damals 37-jährige Ex-Freundin im Steinfurter Bagno-Park mit 66 Messerstichen getötet.
Erleichterung bei der Tochter des Opfers
Im Gericht gab es nach dem Urteil leise Jubelrufe.
Die Tochter des Opfers trat als Nebenklägerin auf. Nach der Urteilsverkündung hat sie mit ihrer Anwältin vorsichtig gejubelt. Auch im Publikum gab es leise Jubelrufe.
Täter handelte in klarer Tötungsabsicht
Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung des Staatsanwalts. Dieser hatte lebenslange Haft gefordert. Nach sieben Verhandlungstagen war er davon überzeugt, dass der Angeklagte die Frau vor 22 Jahren ermordet hatte. Der Mann habe nicht akzeptieren wollen, dass die Frau sich von ihm getrennt hatte.
Das sah auch die Richterin so. Der Verurteilte habe in klarer Tötungsabsicht gehandelt. Und der Mann sei nicht in der Lage, das Unrecht einzusehen.
Der Angeklagte wurde an Händen und Füßen gefesselt.
Da der Mord schon viele Jahre her ist, gab es im Prozess die Besonderheit, dass einige Zeugen schon tot sind und andere sich nur noch grob erinnern konnten. Im Zuschauerraum saßen einige der damaligen Ermittler. Die meisten sind inzwischen pensioniert und jetzt glücklich, dass der Fall zu einem Abschluss gekommen ist.
Verteidigerin wollte einen Freispruch
Hier im Steinfurter Bagno-Park wurde die Frau getötet
Die Verteidigerin des 53-Jährigen hatte einen Freispruch gefordert. Sie sah die Schuld ihres Mandanten nicht zweifelsfrei belegt. Außerdem bewegte sich - so hatte sie in ihrem Plädoyer gesagt - das in der Verhandlung Gesagte im Bereich der Spekulation.
An Händen und Füßen gefesselt
Über den Angeklagten, der an jedem der Verhandlungstage an Händen und Füßen gefesselt ins Gericht geführt wurde, ist nur wenig bekannt. Er hatte während des Prozesses geschwiegen - die ihm zustehenden letzten Worte hatte er abgelehnt.
Ermittler fanden die Leiche unter Gestrüpp in der Parkanlage Bagno.
Dass der Mann fast 22 Jahre nach der Tötung vor Gericht steht, ist einem DNA-Treffer nach einem Verbrechen in Frankreich zu verdanken. Der 53-Jährige soll 2018 in Paris versucht haben, eine Sozialarbeiterin zu töten. Bei den Ermittlungen zu diesem Fall nahm die französische Polizei eine DNA-Probe von dem Mann. Die wiederum passte zu den Spuren am Fundort der Leiche im Bagno.
"Aktenzeichen XY" bat nach Leichenfund um Mithilfe
Bereits kurz nach dem Fund der Frauenleiche im Bagno war der nun Angeklagte ins Visier der Ermittler geraten. Doch er setzte sich – wohl aus Angst vor einer Festnahme – ins Ausland ab. Über die ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" im April 2003 hatte die Polizei um Hilfe bei der Fahndung gebeten. Erst 15 Jahre später wurde der Mann in Frankreich festgenommen, wo er wohl unter falscher Identität lebte.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporter vor Ort
- Sprecher des Landgericht Münster
Über dieses Thema berichten wir am 17.01.2025 auch im WDR-Fernsehen in der Lokalzeit Münsterland.