Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe für Lüner Ex-Vizebürgermeister
Lokalzeit aus Dortmund. 24.04.2024. 02:41 Min.. Verfügbar bis 24.04.2026. WDR. Von Jürgen Kleinschnitger.
Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe für Lüner Ex-Vizebürgermeister
Stand: 24.04.2024, 16:39 Uhr
Im Missbrauchsprozess gegen den ehemaligen Lüner Vizebürgermeister Daniel Wolski fordert die Staatsanwaltschaft drei Jahre und zehn Monate Haft. Auch der Vater eines Opfers beobachtet den Prozess.
Von Daniel Schmitz
Während im Gerichtssaal am Landgericht Bochum verhandelt wird, läuft Ralf B. nervös über den Gang im dritten Stock. Er hat fast jeden Prozesstag vor Ort verfolgt, weil seine Tochter zu den betroffenen Jugendlichen gehört. Sie sitzt heute in der Verhandlung, Wolski hat sich zu Beginn bei ihr entschuldigt.
Ralf B. ist Vater einer der betroffenen Jugendlichen.
"Als ich davon erfahren habe, was passiert ist, ist für mich eine Welt zusammengebrochen", erzählt Ralf B. "Ich bin hier, um das Geschehene für mich aufzuarbeiten und meine Tochter besser verstehen zu können." Er ist nach wie vor aufgewühlt und geschockt. Ralf B. rechnet Wolski aber hoch an, dass er mit seinem Geständnis betroffenen Jugendlichen erspart hat, als Zeuginnen vor der Kammer aussagen zu müssen.
Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Als Staatsanwaltschaft, Nebenkläger und Verteidiger ihre Plädoyers halten, bleibt die Tür zum Gerichtssaal für die Öffentlichkeit verschlossen. So hatte es die zuständige Kammer beschlossen, um die jugendlichen Opfer zu schützen.
Am Landgericht Bochum geht der Prozess gegen Daniel Wolski auf die Zielgerade.
Nach zweieinhalb Stunden Verhandlungen gab das Gericht dann bekannt, dass die Staatsanwaltschaft drei Jahre und zehn Monate Haft fordert. Die Verteidigerin und der Verteidiger von Daniel Wolski haben dagegen für eine Bewährungsstrafe, also eine Haftstrafe unter zwei Jahren, plädiert.
Anwalt sieht Wolski "am medialen Pranger"
Er habe in seinem Statement darauf hingewiesen, dass sein Mandant zuletzt "am medialen Pranger" gestanden habe, sagt Verteidiger Edgar Fiebig: "Nichts von dem, was er sich in jahrelanger Arbeit aufgebaut hat, ist noch da. SPD, Jusos, Job: Alles ist weg. Außer den Eltern ist für ihn nichts übrig geblieben." Deshalb habe er eine Bewährungsstrafe für Wolski gefordert.
Die Staatsanwaltschaft sieht das anders und verweist auf die aus ihrer Sicht erfüllten Straftatbestände: Dazu gehören der sexuelle Missbrauch von Kindern in 14 Fällen und von Jugendlichen in 13 Fällen. Hinzu kommt unter anderem der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie.
Mitte Mai will die Kammer ihr Urteil verkünden
Wenn die Kammer Mitte Mai das Urteil verkündet, wird auch Ralf B. wieder am Landgericht Bochum sein. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs habe seine Tochter bereits Geld von Wolski bekommen.
Das könne aber nie aufwiegen, was passiert ist, sagt Ralf B.: "Ich verlasse mich auf die Justiz und hoffe, dass meine Tochter nach dem Urteil mit der Sache abschließen kann."
Unsere Quellen:
- Reporter vor Ort
- Landgericht Bochum
- Verteidiger
- Vater eines Opfers