1. Oktober 1971 - Der Smiley wird als Warenzeichen geschützt

Stand: 22.09.2021, 20:04 Uhr

Der Begriff "Smiley" kommt vom englischen Wort "to smile", was Lächeln bedeutet. Doch als sich der französische Unternehmensberater Franklin Loufrani am 1. Oktober 1971 den Smiley als Marke schützen lässt, ist dies der Auftakt für jede Menge Ärger.

Smiley wird als Warenzeichen geschützt (am 01.10.1971) WDR ZeitZeichen 01.10.2021 14:57 Min. Verfügbar bis 02.10.2099 WDR 5

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Smileys sind aus der modernen Kommunikation nicht mehr wegzudenken, es gibt kaum eine Nachricht ohne sie. Doch die Idee, Stimmungen in einfachen Bildern darzustellen, ist keine Erfindung der digitalen Welt. Schon 1893 tauchen in einer Zeitung gesetzte Schriftzeichen auf, die ein lustiges, ein gleichgültiges und ein trauriges Gesicht veranschaulichen sollen.

Der Grund für die Verwendung ist damals wie heute der gleiche: "Ein Smiley ist die einfachste Form, Emotionen auszudrücken", sagt Nicolas Loufrani, der mit dem gelben Grinsegesicht ordentlich Kasse macht. Denn sein Vater Franklin lässt sich den Smiley am 1. Oktober 1971 patentieren - obwohl er ihn nicht erfunden hat.

45 Dollar für einen Welterfolg

Als Schöpfer des Smileys gilt der amerikanische Werbegrafiker Harvey Ball. Als Auftragsarbeit für eine Versicherungsgesellschaft entwirft er 1963 einen Ansteckbutton, der die Stimmung der frustrierten Belegschaft heben soll. Sein Entwurf - für den Ball 45 Dollar erhält - ist einfach, aber effektiv: Binnen zehn Minuten zeichnet er einen gelben Kreis, in dem zwei schwarze Punkte und ein nach oben geöffneter Bogen ein stilisiertes Lachgesicht darstellen. Der Smiley ist geboren - und wird ein riesiger Erfolg.

Bis 1971 werden aus den ursprünglich 100 Exemplaren für die Versicherungsangestellten 50 Millionen Buttons. Zudem grinst der Smiley schon bald von Tassen, Bettwäsche, T-Shirts, Jeans und Plattencovern. Ball verdient daran keinen Cent, denn ein Copyright hat er sich nie gesichert. Warum sollte man ein Lächeln lizenzieren?

Lizenz zum Lachen

Franklin Loufrani sieht das anders und lässt sich den Namen Smiley und das Aussehen einer leicht veränderten Ausgabe des Originals rechtlich sichern. Er nutzt das Gute-Laune-Symbol ursprünglich als Auflockerung eines Zeitungsartikels, doch schon bald verdient er mit dem Warenzeichen Millionen. Denn renommierte Unternehmen wie Agfa, Levi's oder Mars zahlen beträchtliche Summen an Loufranis Firma, um den Smiley für sich zu nutzen.

Vor allem Nicolas Loufrani, der 1997 die Unternehmensleitung von seinem Vater übernimmt, zeigt sich in Sachen Lizenzen knallhart. Jeder, der ungenehmigt ein gekritzeltes Grinsegesicht verwendet, wird verklagt. In vielen Ländern hat er damit Erfolg - nicht so in den USA, wo Loufrani bis heute kein Copyright besitzt.

Nicolas Loufrani verwaltet den Smiley aber nicht nur, er entwickelt ihn auch weiter: So hat er etwa entscheidenden Anteil daran, dass das Gelb-Gesicht den Sprung in die digitale Welt schafft. 2001 stellt Loufrani ein Set hunderter verschiedener Smileys online - darunter welche, die lachen, weinen, zwinkern oder vor Wut explodieren. Diese Vorläufer unserer heutigen Emojis dürfen die Internet-Nutzer einfach übernehmen. Und das - wer hätte es gedacht - vollkommen kostenlos.

Autorin des Hörfunkbeitrags: Kerstin Hilt
Redaktion: Ronald Feisel​

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