Schlachterei: Was hat das Arbeitsschutzkontrollgesetz gebracht?
Am 1. Januar 2021 ist das Arbeitsschutzkontrollgesetz in Kraft getreten. In Betrieben der Fleischindustrie ist Leiharbeit nun im Kernbereich von Schlachtung und Zerlegung verboten. Trotzdem sind damit nicht alle Mängel beseitigt, hat Brigitte Jünger beobachtet.
Als 2020 die Corona-Infektionszahlen in der Fleischindustrie sprunghaft anstiegen und Schlachthöfe schließen mussten, weil zum Teil Tausend Mitarbeiter in einem Betrieb infiziert waren, rückten mit einem Schlag die Arbeitsbedingungen bei Tönnies, Westfleisch, Vion und anderen Firmen in den Fokus.
Trennwände im Zerlegungsbetrieb der Schlachtfirma Tönnies
Die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen aus Mittel- und Osteuropa, die als Leiharbeiter oder mit Werkverträgen in der Fleischbranche arbeiten, waren prekär: Arbeitszeiten, die zum Teil zehn bis zwölf Stunden dauerten, Löhne weit unter dem Mindestlohn, wenn sie überhaupt gezahlt wurden, und oftmals katstrophale Wohnsituationen.
Arbeitsminister Hubertus Heil handelte relativ schnell: Am 1. Januar 2021 trat das Arbeitsschutzkontrollgesetz in Kraft, das die Missstände in vielen Bereichen ändern sollte. Es verbietet nun Leiharbeit, ausufernde Arbeitszeiten und Lohndumping in der Branche.
Das gilt allerdings nicht für alle Bereiche der Fleischverarbeitung. Drei Jahre später sind immer noch viele Mängel zu beobachten. Vieles hat sich verbessert, aber nach Meinung von Sozialwissenschaftlern greift das Gesetz noch längst nicht weit genug. Sie fragen außerdem, warum das Gesetz nicht auch für andere Branchen gilt. Ausbeutung osteuropäischer Mitarbeiter ist weiterhin möglich.
Autorin: Brigitte Jünger
Redaktion: Julia Lührs