In einem ersten Prozess Anfang 2023 war der Architekturprofessor zu 18 Monaten Haftstrafe auf Bewährung und 50.000 Euro Geldauflage verurteilt worden.
Das Landgericht musste damals klären, ob der RWTH Aachen beim Bau der Villa ein Schaden entstanden war und ob der Professor zu Unrecht Mitarbeiter seines Lehrstuhls auf der Baustelle eingesetzt hatte.
Zusammen mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung ging es um einen Gesamtschaden von mehr als einer Million Euro.
Revision teilweise erfolgreich
Gegen das erste Urteil über 18 Monate Haft auf Bewährung legte der Architekturprofessor erfolgreich Revision ein. Sein Verteidiger machte damals klar, dass der Professor um seinen Beamtenstatus und die damit verbundenen Pensionsansprüche kämpfen werde. Der Bundesgerichtshof strich in der Revision ein Drittel der Steuerdelikte aus der Liste und ordnete die Überprüfung des Strafmaßes an.
Nur zwei Monate weniger Haftstrafe
Vor der 2. Großen Wirtschaftskammer des Landgerichts Aachen ging es somit nur noch um das Strafmaß für die übrig gebliebenen Delikte. Der Schuldspruch war in der Revision bestätigt worden.
Das Aachener Landgericht verurteilte den 53-Jährigen diesmal zu 16 Monaten Haftstrafe auf Bewährung, nur zwei Monate weniger als beim ersten Mal. Die Höhe der Geldauflage von 50.000 Euro blieb unverändert.
Da die Haftstrafe länger als ein Jahr beträgt, verliert der Professor mit Rechtskraft des Urteils seinen Beamtenstatus und damit verbundene Pensionsansprüche. Auch gegen das neue Urteil kann er Revision einlegen.
Unsere Quelle:
Landgericht Aachen
Über das Thema haben wir auch im WDR Hörfunk in der "Lokalzeit aus Aachen" berichtet.