Missbrauchsprozess: Nach 40 Jahren sagt verurteilter Priester vor Gericht aus Lokalzeit Ruhr 04.04.2025 03:20 Min. Verfügbar bis 04.04.2027 WDR Von Carmen Krafft-Dahlhoff

Missbrauchsprozess: Bistum Essen muss Schmerzensgeld zahlen

Stand: 04.04.2025, 15:45 Uhr

Ein Missbrauchsopfer verklagt das Bistum Essen auf ein hohes Schmerzensgeld. Der Mann bekommt recht, die Höhe der Entschädigung steht allerdings noch aus. Zum Prozessauftakt erscheint am Freitag völlig überraschend der beschuldigte damalige Kaplan vor Gericht.

Aufreibender Prozessstart am Freitag am Landgericht Essen. Die Richter sollen über die Klage von Wilfried Fesselmann aus Gelsenkirchen entscheiden. Er fordert mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Bistum Essen. Hintergrund ist ein Missbrauchsfall.

Der heute 56-jährige Fesselmann sagt, dass er vor 45 Jahren von dem damaligen Kaplan Peter H. in dessen Essener Wohnung missbraucht wurde. Er selbst war Messdiener in seiner Heimatgemeinde. Seit dem Übergriff leide er an Angststörungen. 45.000 Euro hat das Bistum Essen Fesselmann schon gezahlt. Das Gericht soll klären, ob deutlich mehr Schmerzensgeld angemessen wäre.

Serientäter erscheint überraschend vor Gericht

Am Freitag erschien der damalige Kaplan H. überraschend persönlich als Zeuge bei der Verhandlung. Nach 45 Jahren saßen sich so zum ersten Mal das damals elfjährige Opfer Fesselmann und der ehemalige Geistliche im Gerichtssaal gegenüber.

Überraschend als Zeuge aufgetaucht: Peter H. | Bildquelle: WDR / Marie Kotzian

Der heute 77-jährige H. hat sich im Saal bei dem Betroffenen entschuldigt: "Es tut mir leid wegen der Folgen für ihn". Er hat auch eingeräumt, dass er sich mit dem damaligen Messdiener nackt ins Bett gelegt habe. Sein Versuch, sich dem Jungen intim zu nähern, sei aber abgewehrt worden. Auch den Vorwurf des Oralverkehrs bestreitet er. Allerdings räumt er auch Erinnerungslücken ein.

Für allgemeines Erstaunen sorgte seine lapidare Antwort auf die Frage des Gerichts nach der Einladung von Kindern in seine Dienstwohnungen: "Da ist es halt mal zu Übergriffen gekommen."

Entscheidung wird Ende April verkündet

Das Gericht hält den Vorwurf des Opfers, dass es zum Oralverkehr gekommen ist, am Freitag für "glaubwürdig und nachvollziehbar". Am 25. April will das Gericht bekannt geben, ob und in welcher Höhe das Bistum Essen Schmerzensgeld zahlen muss.

Fesselmann selbst sagt, dass er durch den Missbrauch alkoholsüchtig geworden sei und an Panikattacken leide. Er habe auch jahrelang nicht arbeiten können. Das Gericht muss jetzt abwägen, inwieweit diese Beeinträchtigungen durch den Missbrauch verursacht wurden.

Weitere Missbrauchsopfer im Gerichtssaal

Im Saal saßen am Freitag auch noch weitere Opfer von H. aus dessen Bottroper Zeit als Kaplan. Er gibt öffentlich zu, dass er auch in Bottrop Kinder missbraucht habe. Insgesamt habe er sich als Priester in fünf bis sieben Fällen in einem kirchlichen Verfahren wegen Missbrauchs stellen müssen. Es seien aber noch mehr Fälle gewesen.

Nach mehreren Missbrauchsvorwürfen war H. Anfang der 1980er Jahre nach Bayern versetzt worden, um sich in Therapie zu begeben. Auch dort soll der Missbrauch weitergegangen sein. Insgesamt soll H. dutzende Kinder missbraucht haben. Er wurde in Bayern auch rechtskräftig verurteilt. 2010 wurde er aus dem kirchlichen Dienst entfernt.

Kläger fordert hohes Schmerzensgeld

Die Taten sind mittlerweile verjährt. Im Zivilprozess in Essen geht es damit nicht um die strafrechtliche Verfolgung, sondern um die Höhe des Schmerzensgeldes. Familienvater Fesselmann hat bisher 45.000 Euro Entschädigung aus einem Fonds der Kirche bekommen. Für ihn sind das eher Almosen als eine Entschädigung: "Ich konnte nicht arbeiten, lebte von Sozialhilfe", sagt er.

"Die Kirche sagt: Wir sehen uns vor Gericht, wenn Du als Opfer mehr verlangst. Schlimm." Wilfried Fesselmann

Im Sommer 2023 hatte das Landgericht in Köln in einem anderen Missbrauchsfall einem ehemaligen Ministranten 300.000 Euro zugesprochen. Fesselmann will mindestens ebenfalls diese Summe bekommen.

Ein Priester ist immer im Dienst

Dass die Kirche als Arbeitgeber für die Übergriffe haftbar ist, wird auch von Gerichten anerkannt. "Entscheidend ist, dass jemand auch in seiner Funktion als Priester gehandelt hat", so der Kölner Rechtswissenschaftler Markus Ogorek.

Kollegen würden gerade die These vertreten, dass ein Priester durch das Amts-Verständnis immer im Dienst ist - auch wenn er Verbrechen begeht. 

"Wurde Vertrauen ausgenutzt, weil er Seelsorger war, ist die Kirche als Arbeitgeber verantwortlich", sagt Ogorek. Die Kirche könne dann noch versuchen, vor Gericht die Glaubwürdigkeit eines Betroffenen in Frage zu stellen.

Glaubwürdigkeit nicht anerkennen und gleichzeitig bestreiten

Für den Essener Opfer-Anwalt Christian Roßmüller wäre es zynisch, "wenn ein Bistum Opfern wie Wilfried Fesselmann einerseits Glaubwürdigkeit bescheinigt – nämlich wenn es um Zahlungen aus dem kircheneigenen Fonds geht."

Und dann andererseits "genau diese Glaubwürdigkeit anzweifelt, wenn hohe Forderungen über ein Zivilverfahren im Raum stehen." Das Bistum Essen selbst wollte sich vorab nicht zur Klage äußern.

Entschädigung auch in Opfer-Arbeit investieren

Wilfried Fesselmanns Anwalt vertritt seit zwei Jahren auch ein anderes Opfer des ehemaligen Kaplans und Priesters H. Dabei geht es um einen Missbrauchsfall aus Bayern. Das Verfahren dort läuft seit zwei Jahren, aktuell wird auf ein Gutachten gewartet.

Für Kläger Fesselmann bedeuten der Prozess und die bevorstehende Entscheidung Ende April eine Erleichterung. "Das ist wie eine Befreiung", sagt er. Eine Entschädigungszahlung würde er zumindest teilweise in seine Arbeit mit Betroffenen sexualisierter Gewalt investieren. Seit 2024 ist er selbst im Betroffenen-Beirat des Bistums Essen.

Missbrauchs-Klage: Bistum Essen erstmalig vor einem Zivil-Gericht WDR Studios NRW 04.04.2025 00:43 Min. Verfügbar bis 04.04.2027 WDR Online

Unsere Quellen:

  • WDR-Reporterin vor Ort
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Anwalt Markus Ogorek
  • Anwalt Christian Roßmüller